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Появились ли изменения в правилах приёма ПП?

08.04.21 17:11
Re: Появились ли изменения в правилах приёма ПП?
 
hartung.65 коренной житель
hartung.65
in Antwort Grafolog 08.04.21 15:28, Zuletzt geändert 08.04.21 17:14 (hartung.65)

Вот кстати интересный ответ правительства на запрос депутата (который тоже умножает количество антрагов на количество членов семьи ,но уже на 4))

о статистике по антрагам ,правда не за 1920 год ,а до восемнадцатого ,

но все равно не плохо проливает свет .

1)В статистике Антрагов на самом деле считаются не Антраги на семью ,а все персоны внесенные в антраг, включая восьмой параграф.

(Это же примечание есть в статистике на сайте BVA)

2) Все не так плохо -в 2017 году 56% антрагов было решено положительно, из 13190 рассмотренных антрагов, 1988 отказов,7427 положительных,

3775 остановленно (в принципе по вине подаваших антраги )


Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2018

übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/805

19. Wahlperiode 20.02.2018

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion

der AfD

– Drucksache 19/616 –

Anträge der Spätaussiedler auf Familienzusammenführung

im Zeitraum 2014 – 2017

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Die Aufnahme von Aussiedlern und Spätaussiedlern sowie ihrer Familienmit-

glieder in Deutschland wird durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gere-

gelt. Die zehnte Gesetzesänderung des BVFG sollte die Familienzusammenfüh-

rung bei Spätaussiedlern in Deutschland wesentlich erleichtern. Im Jahr 2014

wurden im Bundesverwaltungsamt um die 30 000 neue Anträge auf Familien-

zusammenführung von Spätaussiedlern aus der Gemeinschaft Unabhängiger

Staaten (GUS) und der Ukraine registriert. In den darauf folgenden drei Jahren

wurden noch mehr als 40 000 Anträge gestellt. In Anlehnung an Durchschnitts-

werte über die Familiengröße von Spätaussiedlern, die vier Personen pro Haus-

halt beträgt, kann die Zahl der Familienangehörigen, die auf eine Aufnahme in

Deutschland warten, auf ca. 300 000 Betroffene geschätzt werden (www.bva.

bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Spaetaussiedler/statistik/

Monat/2a.html?nn=4487534).

V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Im Zeitraum 2014 bis 2017 wurden beim Bundesverwaltungsamt insgesamt

74 922 Aufnahmeanträge gestellt. Hierin sind jedoch bereits alle Spätaussiedler,

Ehegatten, Abkömmlinge und sonstige Familienangehörige erfasst. Mit Stand

vom 31. Dezember 2017 waren 44 728 Anträge noch nicht entschieden.

1. Warum wurden im Zeitraum 2014 – 2017 in Deutschland durchschnittlich

nur ca. 6 000 Spätaussiedler bzw. ihrer Familienangehörigen pro Jahr aufge-

nommen, obwohl in dieser Zeitspanne mehr als 70 000 Anträge beim Bun-

desverwaltungsamt gestellt worden sind?

Den Antragstellern steht es frei, ob sie den Aufnahmebescheid tatsächlich zu ei-

ner Einreise nach Deutschland nutzen oder ihn nur „vorsorglich“ beantragen oder

nur von ihm Gebrauch machen, wenn auch die anderen einreisenden Familien-

mitglieder die Aufnahmevoraussetzungen (z. B. Sprachkenntnisse) erfüllen. Der

Aufnahmebescheid gilt unbefristet. Insoweit stehen die Zahl der Aufnahmebe-

scheide und die Zahl der tatsächlichen Einreisen nicht in einem unmittelbaren

Zusammenhang.

Zahlreiche Anträge können nicht positiv beschieden werden, weil die gesetzli-

chen Voraussetzungen nicht vorliegen, etwa die Abstammung von deutschen

Volkszugehörigen/Staatsangehörigen. So wurden im Jahr 2017 über 13 190 An-

träge entschieden; davon wurden 1 988 Anträge abgelehnt, weitere 3 775 Anträge

wurden eingestellt (z. B. wegen Antragsrücknahme). Positiv beschieden wurden

7 427, also 56 Prozent der entschiedenen Anträge.

In vielen Fällen verzögert sich die Antragsbescheidung wegen des fehlenden

Nachweises der Sprachkenntnisse. In diesen Fällen wird der Antrag nicht abge-

lehnt, weil die Sprachprüfung auch mehrfach wiederholt werden kann. Im Jahr

2017 sind 21,41 Prozent der zum Sprachtest eingeladenen Spätaussiedler nicht

erschienen, von den Erschienenen haben zudem 50,28 Prozent den Sprachtest

nicht bestanden. Von den Familienangehörigen sind lediglich 46,52 Prozent zum

Sprachstandstest erschienen, 68 Prozent haben ihn nicht bestanden.

2. Mit welcher Zeitspanne können die in den GUS-Ländern lebenden Antrag-

steller rechnen, die für die Bearbeitung der im Zeitraum zwischen 2014 und

2017 gestellten Anträge erforderlich ist?

Die Dauer der Verfahren zu prognostizieren ist aus folgenden Gründen untunlich:

So ist die Verfahrensdauer des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens von zahlrei-

chen Umständen abhängig, insbesondere von der Mitwirkung der Antragsteller,

auf die das Bundesverwaltungsamt keinen unmittelbaren Einfluss hat. Dies gilt

beispielsweise für die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen/Urkunden in

anerkennungsfähiger Form; zudem verlängert sich das Verfahren insbesondere

dann, wenn die Antragsteller den Sprachtest nicht erfolgreich bestehen, zum ge-

ladenen Termin nicht erscheinen oder kein Sprachzertifikat übersenden.

Wegen der grundsätzlichen mehrmaligen Wiederholungsmöglichkeit des Sprach-

tests bedarf es dann einer erneuten Einladung bzw. eines Nachlernens der deut-

schen Sprache, was das Verfahren erheblich verlängert.

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2316/231650.html

 

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