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Отказ!просьба помочь с дальнейшими действиями

23.01.21 09:27
Re: Отказ!просьба помочь с дальнейшими действиями
 
Sane4ka_ja гость
Sane4ka_ja
в ответ Stasyа 22.01.21 20:36, Последний раз изменено 26.01.21 00:00 (Sane4ka_ja)

Доброе утро!

это выдержка с моего последнего сопроводительного письма, высланного в августе со справкой о рождении отца, справкой о внесенных изменениях в аз и причиной выдачи повторного СОР отца. Посмотрите, пожалуйста, может что-то нужно дополнить? и подскажите, как мне всё таки истребовать Выписки из похозяйственных книг РФ на предков (сама проживаю в Украине). Из архивов по месту жительства и работы мне выслали отписки, что такую информацию либо не могут предоставить, либо она отсутствует.


Mein Vater is .1953 geboren, als seine Eltern nicht verheiratet waren. Meine Grosseltern waren nicht bis 1957 verheiratet, da meine Grossmutter vor Repressionen Angst hatte. Nach der Rehabilitierung der deutschen Minderheit 1956 haben meine Grosseltern entschieden zu heiraten. Haben meine Grosseltern am 16.03.1957 geheiratet.

Laut des sowjetischen Dekret von 8 Juli 1944, §21 über Ehe und Familie hatte mein deutscher Grossvater seine Vaterschaft 1961 festgestellt. Es war möglich nur laut des Gesetzes der Zeit, wenn die Eltern des Kindes in Ehe hatten. Mein Vater ist am 1953 geboren und laut des Gesetz gab es keine gesetzliche Möglichkeiten die Vaterschaft festzustellen, da die Eltern nicht verheiratet waren. Am 04.10.1961 ist die Vaterschaft festgestellt worden und die neue Geburtsurkunde ist ausgestellt worden.

Meine ukrainische Grossmutter hat entschieden den deutschen Namen seines deutschen

Mannes nicht nehmen, da sie Angst vor Repressionen hatte. Weiterhin mein Vater hatte ukrainische Nationalität aus derselben Gründen genommen.

Dekret von 8 Juli 1944, §21 (Zum Zeitpunkt der Registrierung der Geburt meines Vaters wurden Informationen über den Vater des Kindes nur eingegeben, wenn die Eltern in einer eingetragenen Ehe waren. Wenn die Ehe zwischen den Eltern nicht eingetragen wurde, wurde das Kind mit dem Nachnamen der Mutter unter Zuweisung eines Patronyms auf Anweisung der Mutter registriert.

In Bezug auf Kinder, deren Eltern nicht in einer eingetragenen Ehe miteinander verheiratet sind, ist das Kind in jeder Hinsicht gleichberechtigt mit Kindern, die in einer eingetragenen Ehe geboren wurden, wenn die Mutter eine eingetragene Ehe mit einer Person eingeht, von der sie zuvor ein Kind geboren hat und die sich als Vater des Kindes anerkennt.

Die Feststellung der Vaterschaft als Zivilstandsakt wurde 1968 eingeführt).

Daher war die Ausstellung von Vaterschaftsanerkennungsurkunden zum Zeitpunkt der Änderungen und Ergänzungen des Protokolls der Geburtsurkunde mit Informationen über den Vater und die Änderung des väterlichen Nachnamens im Jahr 1961 in der Gesetzgebung der UdSSR nicht vorgesehen.

 

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