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Решение гор. суда об отказе в смене нац-ти: достаточно ли, чтобы не меня нац-тть
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in Antwort handy 12.01.21 16:12
Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann erfolgen durch Nationalitätenerklärung, Bekenntnissurrogat oder Bekenntnis auf andere Weise. Im Fall der Unzumutbarkeit des Bekenntnisses kann dieses nach Absatz 2 Satz 4 fingiert werden. Nationalitätenerklärung und Bekenntnis auf andere Weise stehen als gleichberechtigte Alternativen nebeneinander. Solange ein formelles Gegenbekenntnis formell widerrufen werden kann, muss dies geschehen; in diesem Fall kann es nicht durch ein Bekenntnis auf andere Weise ersetzt werden.
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