От чего зависит сколько модулей B1 в Гете Институте надо сдавать?
Nach § 6 Abs. 2 der seit dem 14.09.2013 gültigen Fassung des BVFG ist deutscher Volkszugehöriger, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt, über für ein Gespräch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität bekannt hat. Das Bekenntnis kann entweder ausdrücklich abgegeben werden (durch eine entsprechende Nationalitätserklärung beispielsweise bei der Ausstellung des Inlandspasses oder der Geburtsurkunde eines Kindes) oder auf andere Weise durch Vorlage eines Sprachzertifikats „B1“ einer Niederlassung des Goethe-Instituts.
Sollten bei Ihnen also ein Bekenntnis im oben genannten Sinn festgestellt werden, so benötigen Sie das Sprachzertifikat „B1“ nur als Nachweis über die ausreichenden Sprachkenntnisse. In diesem Fall reicht das Modul „sprechen“ aus.
Sollte das „B1“-Zertifikat als
Bekenntnisnachweis auf andere Weise erforderlich sein, so sind dem Bundesverwaltungsamt alle vier Module (sprechen, lesen, hören, schreiben) vorzulegen