Смена национальности через суд!
Судья, на предыдущем заседании сказала чтобы мы предоставили выписку из закона что смена национальности на, немецкую требования Германии по программе ПП если предоставим такой закон то разрешит поменять , если нет то отказ.
Ну если судья сильна в немецком и сможет сама прочитать положение закона, то распечатайте ей §6 BVFG (https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html)
подчеркнув следующее предложение: Wer nach dem 31,Dezember...
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 6 Volkszugehörigkeit
(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.
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Правда, если судья действительно сильна в немецком, пассаж про ...auf andere Weise zum deutschen Volkstum... может лишь усилить её скепсис.
В дополнение можете распечатать абзац из инструкции по применению закона, которой руководствуются сотрудники БФА, требуя смену национальности в действующих документах в стране исхода:
BVFG-VwV - Verwaltungsvorschriften - инструкция по применению закона, на основании которой сотрудники BVA принимают решения по антрагам.
Zu § 6: Deutsche Volkszugehörigkeit
2.2Bekenntnis, Bekenntnissurrogat oder Bekenntnisfiktion
Die deutsche Volkszugehörigkeit setzt grundsätzlich in der Person des Antragstellers ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum voraus. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann erfolgen durch Nationalitätenerklärung, Bekenntnissurrogat oder Bekenntnis auf andere Weise. Im Fall der Unzumutbarkeit des Bekenntnisses kann dieses nach Absatz 2 Satz 4 fingiert werden. Nationalitätenerklärung und Bekenntnis auf andere Weise stehen als gleichberechtigte Alternativen nebeneinander. Solange ein formelles Gegenbekenntnis formell widerrufen werden kann, muss dies geschehen; in diesem Fall kann es nicht durch ein Bekenntnis auf andere Weise ersetzt werden.