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отец неосновного заявителя бывший офицер
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в ответ Benutzer123 23.12.19 08:53
Zu § 5: Ausschlusstatbestand
- 1.
Personen, die einen Ausschlusstatbestand erfüllen, erwerben den Spätaussiedlerstatus nicht (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. zu § 4 Absatz 1, Nummer 1.6). Ebenso wenig können Personen, die einen Ausschlusstatbestand erfüllen, die Rechtsstellung als Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers erwerben (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. zu § 4 Absatz 3, Nummer 3.2). Die Ablehnung der Erteilung eines Aufnahmebescheides oder Einbeziehungsbescheides oder einer Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 2 kann allein auf das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes gestützt werden.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbun...