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rentenkürzung für spätaussiedler

08.05.19 12:52
Re: rentenkürzung für spätaussiedler
 
Tamedia1960 коренной житель
in Antwort garober 04.05.19 21:50, Zuletzt geändert 08.05.19 13:00 (Tamedia1960)

http://www.siebenbuergersachsen.de/fremdrente/jur.htm

нашла ету инфо. Ребятки, а если мы сами напишем ,без адвоката пока, и приложим справки?

Juristische Argumente gegen die Zusatzreduzierungen (30/40%) der Fremdrente.

Widerspruch, Klage, Berufung, Revision oder Verfassungsbeschwerde.

© Johann Lauer

Die 30/40 % Reduzierung der Rente ist eine Regelung, die der Gesetzgeber getroffen hat, die aber noch nicht vom Verfassungsgericht bestätigt wurde. Diese Regelung kann man mit guten Argumenten widersprechen. Erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann diese Benachteiligung eventuell rückgängig machen.

Ich empfehle allen, einen Widerspruch (Rentenversicherungen), danach Klage (Sozialgericht), Berufung (Landessozialgericht), Revision (Bundessozialgericht) und schließlich Verfassungsbeschwerde (Bundesverfassungsgericht) gegen diese Regelung einzureichen. Wenn das Bundesverfassungsgericht eventuell diese Regelung zu Fall bringt, werden nur diejenigen davon profitieren, die den Rentenbescheid nicht anerkannt haben (d.h. die Widerspruch, Klage etc. eingereicht haben) und diejenigen die später den Rentenantrag stellen.

Widerspruch bei den Rentenversicherungsträgern , Klage vor dem Sozialgericht und Berufung vor dem Landessozialgericht sind kostenlos. Kosten fallen nur dann an, wenn man sich von einem Anwalt beraten oder vertreten läßt, vgl. Die "40 % Kürzung" - Verfahrensrechtliche Problematik

Im folgenden findet man eine Begründung, die zeigt welche Punkte man ansprechen muß. Diese muß durch Hinweise auf die eigene Benachteiligung und Situation ergänzt werden.

Der Artikel bildet eine persönliche Meinungsäußerung

des Verfassers und ist als kostenlose Hilfe für Betroffene gedacht.

Diesen Text kann jeder kopieren und verwenden. Eine rechtliche Haftung

soll damit nicht begründet werden.

 

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