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rentenkürzung für spätaussiedler

04.05.19 21:01
Re: rentenkürzung für spätaussiedler
 
hartung.65 коренной житель
hartung.65
в ответ garober 04.05.19 20:39, Последний раз изменено 04.05.19 21:10 (hartung.65)

Bei einer lediglich glaubhaft gemachten Beitrags- oder Beschäftigungszeit bestimmt § 22 Abs. 3 FRG die Kürzung der ermittelten Entgeltpunkte auf den 5/6-Wert. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass ein durchschnittliches Versicherungsleben eines hiesigen Versicherten nur zu 5/6 mit Beiträgen belegt ist und der FRG-Berechtigte insoweit nicht besser gestellt werden soll.

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