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Антраги поданные в 2018

21.03.19 05:32
Re: Антраги поданные в 2018
 
AndreyHN прохожий
в ответ olly123 20.03.19 17:37, Последний раз изменено 21.03.19 05:35 (AndreyHN)

Отправил документы в апреле 2018, до вчерашнего дня была полная тишина, месяц назад писал им на эл. адресс - тишина. Позавчера написал им снова на эл. почту и пришёл ответ такого типа:


Ihr Antrag vom 15. November 2017 auf Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG (Aufnahme als Spätaussiedler nach § 4 BVFG) ist am 6. April 218 im BVA eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 2018 0417 0025 nunmehr bearbeitet.

Bitte geben Sie bei allen Schreiben dieses Aktenzeichen und Namen, Vornamen sowie Geburtsdatum des/der Antragstellers/in an, weil sonst eine Zuordnung Ihres Schreibens nicht möglich ist.

Bitte teilen Sie umgehend mit, wenn sich Ihre Anschrift ändert. Auch wenn durch Heirat oder Geburt weitere Personen zum oben genannten Aufnahmeverfahren hinzukommen, die ebenfalls mit ausreisen sollen, bitte ich Sie, mich schriftlich zu informieren.

Seit Antragseingang sind Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu einem Sprachtest bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Almaty vorgesehen.

Da für gewöhnlich nur 2 Mal im Jahr Sprachtest an den einzelnen Auslandsvertretungen durchgeführt werden und die Anzahl der zu Ladenden Sprachtesteilnehmer sehr hoch ist, können bis zu einer Einladung noch einige Monate vergehen.

Sobald eine Einladung möglich ist erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Einladungsschreiben. Ich bitte Sie deshalb, vorläufig von diesbezüglichen Sachstandsanfragen abzusehen.

Falls Sie die Einladung zum Sprachtest nicht abwarten wollen, besteht für Sie auch die Möglichkeit eines Nachweises ausreichender Deutschkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats „B1“ des Goethe-Instituts.

Nähere Informationen dazu, wann und wo die für den Erhalt eines Sprachzertifikats notwendige Prüfung abgelegt werden kann, erhalten Sie unter der Internetseite des Goethe-Instituts (www.goethe.de).

Abschließend weise ich darauf hin, dass das Mail-Verfahren für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens grundsätzlich weder geeignet (z. B. Zusendung von Unterlagen, Anträge, verbindlichen Erklärung usw.) noch vorgesehen ist.

Dabei ist es unerheblich, ob die fremdländische Post gut oder schlecht funktioniert. Sie können einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen oder eine Anschrift angeben, die eine Zustellung der Poststücke sicherstellt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie zukünftig von Anfragen per E-Mail abzusehen und diese auf dem Postweg dem Bundesverwaltungsamt zu übersenden.


Я так понимаю они предлагают мне сдать ШТ либо отправить им сертификат Б1 ?

 

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