Модуль ** Sprechen ** В1 вместо шпрахтеста .
На мой запрос: reicht für die Aufnahme als Spätaussiedler einen Zertifikat B1 Modul "Sprechen" aus? Oder müssen ALLE vier Modulen vorgelegt werden?
Ответ: lediglich das Modul „Sprechen“ könnte dann ausreichend sein, wenn ein Antragsteller sein Bekenntnis zum deutschen Volkstum z.B. durch eine Nationalitätseintragung „deutsch“ im Inlandspass oder in der Geburtsurkunde seiner Kinder nachweisen kann. In einem solchen Fall würde eben das Modul „Sprechen“ für den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse reichen. Ein komplettes Zertifikat dient aber gleichzeitig als Nachweis für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum. Man kann dies vorab nicht beurteilen. Es ist z.B. denkbar, dass eine Nationalitätseintragung vorhanden ist, aber dennoch aufgrund der Aktenlage noch das komplette Zertifikat angefordert werden muss. Ist ein solches von Beginn an vorhanden, so geht
der Antragsteller sozusagen auf „Nummer sicher“.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Wurzel
Bundesverwaltungsamt
Referat BS II 1
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