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Как быть? Поселили в малюсенькую комнату с 2 детьми...

01.07.18 16:18
Re: Как быть? Поселили в малюсенькую комнату с 2 детьми...
 
Nichja патриот
Nichja
in Antwort kriptograf 01.07.18 15:54
In einem beispiellosen Schritt haben die Hamburger Behörden kürzlich sechs Wohnungen im zentralen Stadtteil Hamm enteignet, die einem privaten Grundeigentümer gehören und wegen Sanierungsbedarfs seit 2012 leer stehen.

Если вы об этом,

https://de.gatestoneinstitute.org/10364/deutschland-beschl...

то там речь идет о Beschlagnahme.


Читаем :"gegen den Willen des Eigentümers – an von der Stadt ausgewählte Mieter vermieten"

Если БЫ имело место Enteignung, то Eigentümer был бы Stadt oder Staat.


Далее:

Solche Enteignungen wurden auch in Berlin vorgeschlagen, doch der Plan wurde fallengelassen, weil er für verfassungswidrig gehalten wird.

А Verfassung у нас одно на всех.

Найдутся, думаю, в итоге люди, кторые вопрос прояснят. Если их затронут лично.

Unklar ist, warum bislang niemand die Verfassungskonformität von Hamburgs Enteignungsgesetz in Frage gestellt hat.


Во всей статье речь идет о Beschlagnahme, даже, если пишут Enteignung

Rechtliche Grundlage der Enteignung ist das Hamburger Wohnraumschutzgesetz, ein Gesetz aus dem Jahr 1982, das Hamburgs sozialistische Regierung im Mai 2013 novelliert hat, um es der Stadt zu ermöglichen, jegliche Wohnung zu beschlagnahmen, die mehr als vier Monate leer steht.

Am 1. Oktober billigte die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz, das es der Stadt erlaubt, leerstehende Gewerbeimmobilien und Grundstücke (Bürogebäude, Verkaufsräume und Land) zu beschlagnahmen und zur Unterbringung von Migranten zu nutzen.

Die geplante Beschlagnahmung privater Grundstücke und Gebäude ist ein massiver Angriff auf die Eigentumsrechte der Hamburger", sagt André Trepoll von der CDU; dies bedeute "einen enteignungsähnlichen Eingriff des Staates

то есть, Enteignung нет.

Не семнадцатый год 😂


http://bau-blawg.de/eigenbedarf-beschlagnahme-enteignung-w...

Und was ist mit Enteignung?

Die Enteignung ist der schwerste Eingriff in das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG. Das Grundgesetz sagt: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“
Ein Bundesgesetz zur Enteignung von Privateigentum zwecks Unterbringung von Flüchtlingen gibt es nicht und scheint auch nicht geplant zu sein. Enteignungen sind bis dato (abgesehen von reißerischen Presseberichten, z.B. im FOCUS vom 16.09.2015: „Enteignung erlaubt! Wann der Staat Vermietern Flüchtlinge aufzwingen darf“) kein Thema der Flüchtlingsunterbringung.

Rechtsanwalt Mathias Münch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin


 

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