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Barinov коренной житель
в ответ Barinov 04.01.18 17:12, Последний раз изменено 04.01.18 17:46 (Barinov)
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen
- Keine Straftaten
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
Gesicherter Lebensunterhalt
Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden