Подтверждение диплома.
Ленк , а Ленк !
В Бундесвер можно всем гражданам ЕС .
1.
Einführung
Am 13. Juli 2016 veröffentlichte die Bundesregierung ihr „Weißbuch 2016 zur Sicherheits-
politik und zur Zukunft der Bundeswehr.“ Hier heißt es im Kapitel 8.6 „Moderne, nachhaltige
und demographiefeste Personalpolitik“, dass „[...] die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen
und Bürger der EU [...] ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die per-
sonelle Robustheit der Bundeswehr [böte].“
1
Bisher durfte nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG)
2
„
in das Dienstverhältnis eines
Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit der Bundeswehr grundsätzlich [...] nur berufen
werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes (GG)
3
ist.
“ Jedoch konnte
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auch schon in der Vergangenheit nach § 37
Abs. 2 SG
in Einzelfällen Ausnahmen
von Absatz 1 Nr. 1 zulassen, wenn dafür ein dienstliches
Bedürfnis besteht. Hierbei beschränkt sich § 37 Abs. 2 nicht nur auf Bürger und Bürgerinnen mit
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU).
Im Jahr
2014
hat das BMVg die
bisher einzige Ausnahmeentscheidung
zur Rekrutierung eines
Bürgers ohne deutsche Staatsangehörigkeit getroffen. Bei ihm handelt es sich um einen
Rumänen
(promovierter Mediziner), der als
Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitäts-
dienstes
der Bundeswehr eingestellt worden ist und dort bis heute Dienst leiste