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отъезд в Россию

14.05.05 11:36
Re: отъезд в Россию
 
Onkel Gustav завсегдатай
in Antwort Dresdner 06.05.05 14:59
В ответ на:

А разве поздним переселенцам (╖ 4) "советская" пенсия не приравнивается к немецкой?



"... Erhalte ich meine Rente bei einem Verzug ins Ausland ungekürzt ?
- Wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird, prüft der Rentenversicherungsträger in welcher Höhe die Rente ins Ausland zu zahlen ist. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Rentenhöhe einer Auslandsrente von der Staatsangehörigkeit des Berechtigten und den Zeiten abhängt, die der Rente zugrunde liegen.
Für Zeiten, die nach dem Fremdrentengesetz anerkannt wurden, erfolgt grundsätzlich keine Rentenzahlung ins Ausland.
Folglich müssen Personen, deren Rente unter Berücksichtigung von anerkannten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz festgestellt wurde, mit einer deutlichen Kürzung Ihrer Auslandsrente rechnen.
Liegen der Rente ausschließlich anerkannte Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde, ergibt sich kein Zahlbetrag mehr.
(c) Heft 15 "Aussiedler und Rente"
aus der LVA-" Informationsreihe Rentenversicherung"

 

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