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Петиция

16.08.17 19:42
Re: Петиция
 
  RRegyna знакомое лицо
in Antwort RRegyna 16.08.17 11:40

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Das Wiederaufgreifen von wegen der Abstammung abgelehnten Anträgen für die Abkömmlinge der Personen ermöglichen, die vor dem 10.BFG-Änderungsgesetz bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Es handelt sich vor allem um fehlendes Bekenntnis zur deutschen Nationalität der Eltern der abgelehnten Antragsteller und deren mangelhafte Deutschkenntnisse. Das heißt, dass die Verfahren für diese Abkömmlinge wieder aufgegriffen werden sollen, wobei erneut zu prüfen ist, ob die für die Ablehnung genutzten Gründe den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Die Antragsteller, die einen Ablehnungsbescheid wegen der Abstammung vor dem Gerichtsbeschluss vom 25.01.2008 bekommen haben, sollen gleiche Rechte und Bedingungen haben, wie die Erstantragsteller, die ihre Abstammung von den Urgroßeltern geltend machen dürfen. Besonders wichtig ist das für die Personen, deren Eltern keinen Antrag auf das Wiederaufgreifen stellen können, weil sie z.B. krank sind oder nicht mehr leben und somit die Abstammung ihrer Kinder, die wegen der Abstammung vor dem Gerichtsbeschluss von 25.01.2008 abgelehnt worden sind, nicht mehr nachweisen können.


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