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Петиция

16.08.17 17:54
Re: Петиция
 
  Schwarzer Bär завсегдатай

ok Leute hier ist der Rohtext der Petition:


Forderungen:

1.Das Aufheben der Wohnsitzvoraussetzungen und der Antragsstellungsfrist bei der Ausreise aus dem Herkunftsgebiet;

2.Das Aufheben der Altersbegrenzung der Antragstellern;

3.Die Möglichkeit auf das Wiederaufgreifen des abgelehnten Verfahrens der ursprünglichen Antragstellern für die Abkömmlinge gestatten, die von den Personen stammen, die vor dem Auftreten des 10. BFG-Änderungsgesetzes bestimmten Voraussetzungen nicht erfüllt haben.


Begründung:

1.Die folgenden Paragraphen §4 Abs.1 Satz 3, §27 Abs.1 Satz 1 des BFVG und Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12.2012 - 5 C 23.11., BVerwGE 145, S.248, 250 ff seien die Grunde für die Antragsablehnung. Die Deutsche Volkszugehörige und ihre Abkömmlinge dürfen nicht den Status Spätaussiedler bekommen, weil sie ihren Wohnsitz in der ehemaligen Sowjetunion verlassen haben. Zwar gibt der Gesetzgeber die Ausnahmen für einen Härtefall (§27 Abs.1 Satz 2 BVFG), jedoch gehören die Falle der Heirat, Familienzusammenführung, Arbeitsverhältnisse, Asyl nicht zu den Härtefalle. Besonders davon betroffen sind die Antragsteller mit dem Wohnsitz in Deutschland, die aus oben genannten Gründen eingereist sind. Solche Menschen sind am meistens schon gut integriert und beherrschen auf den höheren Niveau die deutsche Sprache. Die §§4,27 für Aufnahme als Spätaussiedler stoßt damit die grundsätzliche Menschenrechte auf die Freizügigkeit, Familienzusammenführung, Arbeit und Asyl. Der Nachweis über Deutschkenntnisse muss durch Studieren Deutsch in der Universität, Studieren in Deutschland und das Zertifikat mit Niveau B1 ausreichend sein, abgesehen davon, ob sie in Herkunftsgebiet, in Deutschland oder einen anderen Land erlernt wurden. Dies bis jetzt laut des §6 Abs. 2 nur im Herkunftsgebiet möglich ist.

2.Der Paragraph 4 Abs.1 Satz 3 diskriminiert junge Menschen, die nach dem 1. Januar 1993 geboren sind und damit nicht mehr antragsstellungsberechtigt sind. Dies ergibt die Ablehnungen des Antrages bei der Abkömmlinge der deutschenVolkszugehörigen, obwohl sie anderen notwendigen Voraussetzungen erfüllen können. Je junger die Antragsteller sind, desto schneller können sie sich in Deutschland integrieren. Außerdem viele junge Deutsche Volkszugehörige haben höheren Abschlussausbildung im Herkunftsgebiet, mit dem sie sich in Deutschland recht kommen können.

3.Die vor dem 14.09.2013 abgelehnte Anträge müssen für den Abkömmlinge der ursprünglichen Antragstellern wiederaufgreifbar sein, da viele Antragsteller teilweiser verstorben oder geschäftsunfähig sind. Solche Abkömmlinge können sich wegen der Folgen des alten Gesetzes nicht mehr auf eine Abstammung von einem deutschen Elternteil berufen, da ihre Vorfahren die damalige Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Es muss erneuet geprüft werden, ob die für die Ablehnung vor dem 14.09.2013 genutzte Grunde der aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.



ACHTUNG!!!!!!!Текст еще не проверен немецкоговорящими людьми!


Насчет декларирования себя немцем на момент 1941 года я,увы,пока не готова взять на себя ответственность за такого рода требования.

 

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