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Перенос жизненных интересов

19.07.17 15:15
Re: Перенос жизненных интересов
 
Nichja патриот
Nichja
in Antwort olesya.wall 19.07.17 14:44
(1) Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen (Bezugspersonen).
Abweichend hiervon kann Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid im Geltungsbereich des Gesetzes aufhalten, ein Aufnahmebescheid erteilt oder es kann die Eintragung nach Absatz 2 Satz 1 nachgeholt werden, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gilt als fortbestehend, wenn ein Antrag nach Satz 2 abgelehnt wurde und der Antragsteller für den Folgeantrag nach Satz 1 erneut Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten begründet hat.


Может, в таком случае, если она после отказа вернется, проживание в аусзидлунгсгебите не будет считаться прерванным?

Этот параграф и для вписания к матери действует .

Пусть с адвокатом проконсультируются

Читайте пояснения к 27 параграфу

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbun...

 

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