Петиция
Петиция на немецком в сыром виде и пока еще без 5 параграфа вашему вниманию.По пятому еще работают.Петиция составлена так,что 4 пункт последний заключительный ,а перед ним можно добавлять еще пункты(пятый параграф),соответственно изменять нумерацию.Как будет готов 5 параграф вставим.Пусть это будет основа,а дальше дорабатывайте и т.д.Для окончательной петиции нужно дождаться перевода по 5 параграфу.
Die Änderungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge von Jahr 2013 greifen eine Bestimmte Kategorie der Menschen, deren Anträge auf eine unberechtigte Weise abgelehnt wurden nicht an. In der letzten Zeit werden viele Ablehnungen von Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetzes Aufgrund der Aufhebung des Wohnsitzes im Aussiedlungsgebiet und Übertragung von Schwerpunkt der Lebensverhältnisse vom bisherigen Wohnsitz laut § 27 BVFG von BVA erteilt. Dieser Punkt des Gesetzes beeinträchtigt Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit und beinhaltet Reisefreiheit, das Recht, innerhalb eines bestimmten Territoriums seinen Wohnsitz zu verlegen und sich an einem frei gewählten Ort niederzulassen, dort zu arbeiten und seine Familie zusammenzuführen sowie sein Land zu verlassen und zurückzukehren. Die Ablehnung des Antrags aus diesem Grund in moderner Zeit - Zeit der Globalisierung, als der eiserne Vorhang und Berliner Mauer gefallen sind, die Menschen das Recht ungehindert zu reisen bekommen haben, als der Schuler-, Studenten- und Spezialisten Austausch zwischen Russland und Deutschland sehr verbreitet geworden ist, scheint absurd zu sein.
Es ist diskriminierend, dass deutschstämmige Jugendlichen, die nach 1993 J. in GUS-Staaten geboren sind, gar keinen Anspruch auf ein Status von Spätaussiedler nach BVFG bzw. auf einen Rückkehr in Deutschland haben. Unter anderen Gruppen der Immigration lediglich "deutschstämmige Jugendlichen geb. nach 1993 J." solche Begrenzung der Rechten haben. Wir bitten o.g. diskriminierende Gesetzesregelung von Jugendlichen und deutsche Abkömmlingen zu beseitigen. Es wäre positiv sowie für zerrissene Familien von Russlanddeutschen als auch für Humanität und Demographie.
Die Forderungen für den Empfang des Aufnahmebescheids für Russlanddeutsche sollen vereinfacht werden.
Wir, die darunter unterzeichnenden Deutschen aus Deutschland und aus den GUS- Ländern, bitten die deutsche Machtspitze , die Politik bezüglich Russlanddeutschen, die in Deutschland oder in den GUS- Ländern wohnen, zu verändern. Das heißt Folgendes:
1.Punkte des § 27 BVFG, die einen ununterbrochenen Wohnsitz des Antragstellers von der Geburt bis zu seiner Spätaussiedlung verlangen außer Kraft zu setzen. In der Zeit der ersten Welle der deutschen Immigration waren viele Familien getrennt und mussten sich zwischen Deutschland und GUS-Länder hin- und herwerfen. Menschen, deren Anträge in den 90-en Jahren abgelehnt wurden, aber die ihr Interesse an deutsche Kultur nicht aufgegeben haben, strebten die Kontakte zu ihrem Volk und Verwandten zu pflegen. Deswegen entscheideten sie sich fürs Studium, Arbeit in Deutschland oder versuchten eine Familie mit deutschen Staatangehörigen zugründen. Das sind Menschen, die ihre Angehörigkeit zum deutschen Volk nicht nur durch Deklaration in offiziellen Dokumenten beweisen, sondern durch ihre Lebensweise. Es ist sehr zynisch Russlanddeutschen die Anträge auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetzes Aufgrund Aufenthaltstitels in Deutschland. Zurückzuweisen.
2.Die diskriminierende Gesetzesregelung von Jugendlichen und deutsche Abkömmlingen, die nach 1993 J. in GUS-Staaten geboren sind zu beseitigen.
3. Wir bitten die Verfahren zur Aufnahme für die Nachkommen von Deutschen zu erleichtern, die ihre Abstammung von einem Vorfahren beweisen können, unabhängig wie weit diese Vorfahren nach Generationen (Eltern, Großeltern usw) gibt. Wir bitten auch nicht zu fordern, dass die Deutsche Nationalität in den Dokumenten der Eltern (Voreltern) für den Zeitraum 1941 bis 1945 steht und zwingen die Menschen nicht das Leid ihrer Vorfahren wegen deutscher Herkunft zu beweisen. Und die Sachen von Personen wiederaufzunehmen, die aus diesem Grunde abgelehnt wurde.
4.Die Akten aller Spätaussiedler, die eine Absage bekommen haben, solle nach der oben genannten Anforderung von BVA wieder betrachtet werden.