Можно было заверить в Бюргербюро .
Die Behörde kann am einfachsten und am effektivsten prüfen, ob Ihr Ausweis echt ist und ob Sie derjenige sind, der im Ausweis ausgewiesen ist. Für die Beglaubigung müssen Sie eine Gebühr entrichten. Rechnen Sie mit bis zu 20 EUR. Die Behörde drückt in der Regel einen Stempel mit der Aufschrift "beglaubigt" auf die Ausweiskopie, die mit der persönlichen Unterschrift des Behördenmitarbeiters versehen wird.Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie zu einem beliebigen Notar gehen. Auch Notare sind berechtigt, Schriftstücke, die als Kopien eines Originals vorgelegt werden, zu beglaubigen. Der Notar versieht die Beglaubigung mit einer Urkundennummer und bestätigt, dass die vorgelegte Kopie mit dem ihm ebenfalls vorgelegten Original Ihres Ausweises übereinstimmt. Dafür müssen
Sie ebenfalls eine Gebühr entrichten, die sich auf etwa 20 EUR belaufen dürfte.
Rechtsanwälte können nicht amtlich beglaubigen
Beachten Sie, dass Rechtsanwälte nicht berechtigt sind, Schriftstücke amtlich zu beglaubigen. Ein Rechtsanwalt kann allenfalls bestätigen, dass Kopie und Original eines Schriftstücks übereinstimmen. Es handelt sich dann aber nicht um eine amtliche Beglaubigung. Der Anwalt ist lediglich Zeuge. Je nachdem, wo Sie die Kopie vorlegen müssen, kann diese Beglaubigung aber bereits ausreichen.