Апостиль на СОР для получения Аусвайза
я жаловалась в министерство внутренних дел
, вот что они мне ответили. Это бесполезно, я месяц переписывалась со всеми, они меня все равно заставили его поставить
zur Sachverhaltsaufklärung haben wir uns mit der Personalausweisbehörde der Landeshauptstadt Dresden in Verbindung gesetzt.
Die Hinweise des Bundesverwaltungsamtes zum Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (Merkblatt S) sind grundsätzlicher Natur. Ob im konkreten Einzelfall vorzulegende Urkunden mit einer Apostille versehen sein müssen, entscheidet jede Behörde in eigener Zuständigkeit und steht immer im Zusammenhang mit den weiterführenden Amtshandlungen, wie z. B. Eintragungen im Melderegister und die Ausstellung von Personaldokumenten.
In Ihrem Fall hat die Landeshauptstadt Dresden aus Gründen der zweifelsfreien Nachvollziehbarkeit Ihrer Namensführung entschieden, dass Ihre Geburtsurkunde mit einer Apostille versehen vorzulegen ist. Aus Sicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bestehen keine Zweifel an der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Landeshauptstadt Dresden.
Mit freundlichen Grüßen
Sachbearbeiterin
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN | SAXON STATE MINISTRY OF THE INTERIOR
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