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Решения судов по подавшим Антраг из Германии
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в ответ schumi 05.05.17 10:05
Die Eheschließung mit einer in Deutschland lebende Person stellt eine solche Härtefall dar, da ansonsten müsste ich zwischen Aufnahmeverfahren und der ehelichen Lebensgemeinschaft entscheiden. Das würde gegen das in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Recht auf Schutz von Ehe und Familie verstoßen.
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