если не ехать на землю распределения что ожидать
На вопрос ТС, нашел Решение суда Земли Баден-Вюртемберг 6 S 2528/93 от 31. August 1994
Auf die Nachrangigkeit seiner Sozialhilfeleistungen kann sich ein Träger der Sozialhilfe von vornherein dann nicht berufen, wenn die als Alternative genannten Leistungen nicht ein Träger anderer Sozialleistungen, sondern ein anderer Träger der Sozialhilfe gewähren soll.
Aussiedler, die sich in ein anderes als das im Registrierschein des Bundesverwaltungsamts festgelegte Bundesland begeben und/oder abweichend von der auf § 2 Abs 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler - Festlegungsgesetz - gestützten Zuweisungsverfügung ihren Wohnsitz nicht am Zuweisungsort, sondern in einer anderen Gemeinde nehmen, verlieren allein dadurch ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht.
https://openjur.de/u/363140.html