если не ехать на землю распределения что ожидать
можете спросить в министерстве внутренних дел. их я об этом. кстати, спрашивала, они мне сказали,что меркблатт С -это основа, а каждое ведомство вправе запрашивать документы по СВОЕМУ УСМОТРЕНИЮ- см ответ министерства, выложенный выше
вот так я их и спрашивала
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.12.2016 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und durch den Erwerb unterliege ich der Ausweispflicht.
Ich war am 9.01.2017 und am 12.01.2017 im Bürgerbüro Altstadt Dresden und wollte ein Personalausweis beantragen. Da meine Geburtsurkunde mit der Apostille nicht versehen ist, wurde mir gesagt, dass es unmöglich ist. Mir wurde gesagt, dass die Urkunde für die rechtswirksame Anerkennung eine Apostille benötigt.
Im November 2015 stellte ich einen Antrag auf Aufnahme von Deutschen nach dem
BVFG. Ausgehend vom Merkblatt S zum Verfahren gilt für die
Geburts- und Heiratsurkunden zusätzlich: Die Urkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen. Dies gilt nicht für Urkunden aus EU-Mitgliedsstaaten sowie nicht für folgende Urkunden:
Herkunftsstaat: Russische Föderation
Ausstellung vor: Juni 1992.
Da meine Geburtsurkunde 1981 ausgestellt wurde, sollte sie mit der Apostille nicht versehen werden. Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden wurde ans Bundesverwaltungsamt geschickt.
Im Aufnahmeverfahren wurden sowohl meine Identität als auch Rechtswirksamkeit meiner Unterlagen eindeutig festgestellt, darum erhielt ich die Bescheinigung gemäß Paragraph 15 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz.
Außerdem halte ich mich als Studentin mit dem Aufenthaltstitel nach Paragraph 16 Aufenthg seit drei Jahren in Deutschland auf und meine Identität wurde mehrmals geprüft: Bei der Einreise in die Bundesrepublik war ein Reisepass vorhanden und mein Aufenthaltstitel wurde drei mal hier verlängert.
Ich habe in Deutschland:einen russischen Reisepass, einen russischen Pass, Aufenthaltstitel nach Paragraph 16 Aufenthg, Geburtsurkunde (ohne eine Apostille), also alles, mit was man sich ausweisen kann.
Meine Frage:
Sollen die Geburtsurkunden aus Russland unbedingt mit einer Apostille für Ausstellung der Personaldokumenten versehen werden?
Weil es nun sehr problematisch für mich ist sie versehen zu lassen, da ich in diesem Fall ausreisen soll und dort sie beglauben lassen.