кто подавал на пересмотр в 2014 году
Специально для вас еще раз:
Entsprechend habe der Gesetzentwurf der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Juni 2001 für das Spätaussiedlerstatusgesetz vorgesehen, aus Gründen größerer Klarheit ausdrücklich die Abstammung von mindestens einem deutschen Elternteil zu verlangen, doch enthalte die schließlich beschlossene Gesetzesfassung auch weiterhin keine Beschränkung der Abstammung auf Eltern mit deutscher Volkszugehörigkeit, sondern lasse auch die Abstammung von anderen volksdeutschen Vorfahren, insbesondere Großeltern, ausreichen. (!!)
Auch beim Erlass des Zuwanderungsgesetzes sei zwar im Gesetzentwurf der Bundesregierung erneut vorgeschlagen worden, den engen Abstammungsbegriff durch das Erfordernis der Abstammung von „mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit“ klarzustellen, doch sei auch dieser Vorschlag nicht Gesetz geworden.
Vielmehr sei ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU davon ausgegangen, dass bisher ein Abstammungsnachweis auch von deutschen Großeltern ausreichend gewesen sei. (!!)
Sonach sei davon auszugehen, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, gemäß dem Wortlaut der Bestimmung auch künftig die Abstammung von deutschen Großeltern genügen zu lassen.(!!)