вопрос
§ 1 Leistungszweck
Zweck der einmaligen Sonderleistung nach dieser Richtlinie ist die Anerkennung des schweren Schicksals von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten.
§ 2 Leistungsvoraussetzungen
(1) Wer wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten musste, kann eine einmalige finanzielle Leistung nach Maßgabe dieser Richtlinie erhalten. Dabei wird vermutet, dass die Zwangsarbeit nach Satz 1 wegen der deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit abverlangt wurde.
(2) Deutscher Volkszugehöriger ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. Es reicht aus, wenn die deutsche Volkzugehörigkeit durch eine amtliche Urkunde glaubhaft gemacht wird.
(3) Zwangsarbeit im Sinne dieser Richtlinie ist jede unfreiwillige, nicht bloß kurzzeitige Arbeit, die unter Androhung von Gewalt, einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels angeordnet wurde. Kurzzeitig ist die Zwangsarbeit in der Regel auch bei einer regelmäßig täglichen Rückkehr zur Wohnung.
(4) Die Leistung erhalten kann nur, wer als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. Zwangsarbeit im Rahmen von Kriegsgefangenschaft berechtigt nicht zur Leistung.
(5) Die Leistung erhalten kann nur, wer nicht nach einer anderen Regelung für diesen Lebenssachverhalt bereits eine Entschädigung erhalten hat.
Пусть "знатоки" рассудят.
Мое мнение, что в этом документе власти СССР рассматриваются Германией как "заграница" (ausländische Macht Zwangsarbeit ).
Моя семья точно подпадает под этот указ, т.к. они были натурализованы в Германии во время войны, а потом угнаны в СССР и ссылки. И все члены моей семьи, в т.ч. и я, имеем справки о реабилитации, как репрессированные по национальному признаку.
Но, кто не был в Германии, а с 1939г. по 1956г. был отправлен на принуд. работы в труд.армии и спец.поселения как немцы, считаю, также имеют право на компенсацию.