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АБ 1995 года, на руках

27.09.16 22:33
Re: АБ 1995 года, на руках
 
vetam местный житель
in Antwort Мария9319 27.09.16 22:07, Zuletzt geändert 27.09.16 22:40 (vetam)
Не могу всё равно понять , зачем тест , если у нас уже есть АБ. 4 параграф . Это последний документ с которым пр закону должны выдать аусвайс . Или все таки я заблуждаюсь . Как думаете?

заблужаетесь. Последний документ свидетельство ПП по § 15.1 BVFG

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE...

Für die Einreise nach Deutschland ist ein Visum erforderlich. Ein Einreisevisum erhalten Sie aber nur, wenn Sie im Aufnahmeverfahren bereits erfolgreich einen Sprachtest an einer deutschen Auslandsvertretung abgelegt haben, oder wenn Sie bei Ihrem Visa-Antrag in Deutsch bzw. in einem russlanddeutschen Dialekt ein Gespräch über einfache Lebenssachverhalte (in zusammenhängenden Sätzen) führen können. Andernfalls müssen Sie mit der Rücknahme des Aufnahmebescheides rechnen und können nicht ausreisen. Damit soll erreicht werden, dass ggf. unzureichende Deutschkenntnisse nicht erst in Deutschland festgestellt werden, was zu einer Unwirksamkeit des Aufnahmebescheides führen würde mit der Folge, dass alle Beteiligten dann wieder in ihren Herkunftsstaat zurückgeschickt werden müssten. Sollten Sie noch keinen Sprachtest abgelegt haben, empfehle ich Ihnen daher, schon vor der Beantragung des Visums einen Bestätigungssprachtest bei einer deutschen Auslandsvertretung abzulegen. Vereinbaren Sie hierzu vorher telefonisch einen Termin und bringen Sie Ihren Aufnahmebescheid mit.


 

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