АБ 1995 года, на руках
Не могу всё равно понять , зачем тест , если у нас уже есть АБ. 4 параграф . Это последний документ с которым пр закону должны выдать аусвайс . Или все таки я заблуждаюсь . Как думаете?
заблужаетесь. Последний документ свидетельство ПП по § 15.1 BVFG
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE...
Für die Einreise nach Deutschland ist ein Visum erforderlich. Ein Einreisevisum erhalten Sie
aber nur, wenn Sie im Aufnahmeverfahren bereits erfolgreich einen Sprachtest an einer
deutschen Auslandsvertretung abgelegt haben, oder wenn Sie bei Ihrem Visa-Antrag in
Deutsch bzw. in einem russlanddeutschen Dialekt ein Gespräch über einfache
Lebenssachverhalte (in zusammenhängenden Sätzen) führen können. Andernfalls müssen
Sie mit der Rücknahme des Aufnahmebescheides rechnen und können nicht ausreisen. Damit
soll erreicht werden, dass ggf. unzureichende Deutschkenntnisse nicht erst in Deutschland
festgestellt werden, was zu einer Unwirksamkeit des Aufnahmebescheides führen würde mit
der Folge, dass alle Beteiligten dann wieder in ihren Herkunftsstaat zurückgeschickt werden
müssten. Sollten Sie noch keinen Sprachtest abgelegt haben, empfehle ich Ihnen daher, schon vor der Beantragung des Visums einen Bestätigungssprachtest bei einer deutschen
Auslandsvertretung abzulegen. Vereinbaren Sie hierzu vorher telefonisch einen Termin und
bringen Sie Ihren Aufnahmebescheid mit.