wir schaffen das
может напишешь,как принято писать в Германии?что ты видешь ниже? Знаешь откуда цитата (OVG NW v. 30.8.2012, 11 A 2558/11).из решения обергерихт,а именно ЧТО значит в понимании суда ауфгабе места жительства.а далее идут цитаты закона о пребывании иностранцев в части учебы.а далее идет изложение ФАКТОВ,почему я сохранила место жительства в России.
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- Aufgabe des Wohnsitzes im Aussiedlungsgebiet
Die Aufhebung des Wohnsitzes im Aussiedlungsgebiet verlangt außer der tatsächlichen Aufgabe der Niederlassung einen Willensakt, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse nicht am bisherigen Wohnsitz zu belassen („Aufgabewille“). Der Aufgabewille ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann häufig aus der Tatsache hergeleitet werden, dass die bisherige Niederlassung für lange Dauer, insbesondere mit dem Ziel der Auswanderung, verlassen und ein neuer Wohnsitz begründet wird (OVG NW v. 30.8.2012, 11 A 2558/11).
Die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung außerhalb des Wohnsitzes der Eltern lässt regelmäßig nicht auf die Begründung eines eigenständigen Aufenthalts am Niederlassungsort schließen, wenn nicht die räumlichen und persönlichen Beziehungen zum bisherigen Ort des ständigen Aufenthalts weitgehend gelöst oder gar völlig abgebrochen werden (BVerwG v. 09.11.1967; OVG NW v. 30.08.2012, 11 A 2558/11; OVG NW v. 14.06.2012, 11 A 2169/10).
2013 habe ich ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs mit anschließendem Studium in Deutschland beantragt. Gemäß dem § 16 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) kann einem Ausländer zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, was aber einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland nicht garantiert, weil falls das Studium abgebrocht wird, muss der Ausländer Deutschland sofort verlassen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden.
In diesem Fall kann man auch nicht davon ausgehen, dass man in Deutschland nach dem Studium bleiben möchte, insb. ob eine Beschäftigung dann tatsächlich aufgenommen wird.