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Лучше быть ежиком в Германии

12.09.16 13:31
Re: Лучше быть ежиком в Германии
 
magnusmancool патриот
magnusmancool
in Antwort Kopirat 12.09.16 13:01
Вы же "знаток" - узнайте ХОТЯ бы это.

я то знаю и еще научить могу


SANKTION BEI ERSTMALIGEN VERHALTENSPFLICHTVERSTOS

Bei Verstößen gegen Verhaltenspflichten sieht das SGB II härte Strafmaßnahmen vor als bei Meldeverstößen, da der Leistungsbezieher dabei stets zuwider seiner grundlegende Verpflichtung handelt, alle in seinen Möglichkeiten stehenden Maßnahmen aktiv zu ergreifen, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Einen erstmaligen Verstoß gegen diese Verpflichtung bestraft der Leistungsträger mit einer Leistungskürzung in Höhe von 30 Prozent. Auch diesen Sanktionen muss eine Rechtsfolgenbelehrung vorausgehen.

Zu den Verstößen gegen die Verhaltenspflicht zählen die Weigerung Eigenbemühungen zur Aufnahme einer Arbeit zu ergreifen und nachzuweisen (a), eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufzunehmen oder weiterzuführen (b) sowie die vorzeitige, selbstverschuldete Beendigung einer zumutbaren Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme (c).

a) Bewirbt sich der Leistungsbezieher nicht nachweislich auf mindestens die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Anzahl von Stellen, wertet das Jobcenter dieses Verhalten als einen Verstoß gegen die Pflicht zur Ergreifung von Eigenbemühungen zur Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit und verhängt eine Sanktion in Form einer 30-prozentigen Kürzung der Regelleistung.

b) Hartz IV-Bezieher sind dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit, Arbeitsgelegenheit oder Ausbildung anzunehmen. Eine Weigerung zieht ebenso eine Sanktion nach sich wie absichtlich unangemessenes Verhalten. Dazu zählen beispielsweise ablehnende Äußerungen im Bewerbungsgespräch.

c) Das Jobcenter verhängt eine 30-prozentige Leistungskürzung auch, wenn eine Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme durch eigenes Verschulden vorzeitig abgebrochen wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Leistungsbezieher häufig zu spät zu der Maßnahme erscheint oder den Ablauf stört.

 

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