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Бывший муж не дает согласие:(

24.07.16 15:26
Re: Бывший муж не дает согласие:(
 
magnusmancool коренной житель
magnusmancool
in Antwort Eleniya2012 24.07.16 14:35
Но никто их не сможет лишить гражданства-

по закону могут и должны

Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte

Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da. Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt


 

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