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Отказ из-за учёбы в Германии

12.06.16 13:13
Re: Отказ из-за учёбы в Германии
 
  Eleniya2012 знакомое лицо
Eleniya2012
in Antwort Veroni0 11.06.16 12:31
  1. Aufgabe des Wohnsitzes im Aussiedlungsgebiet

Die Aufhebung des Wohnsitzes im Aussiedlungsgebiet verlangt außer der tatsächlichen Aufgabe der Niederlassung einen Willensakt, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse nicht am bisherigen Wohnsitz zu belassen („Aufgabewille“). Der Aufgabewille ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann häufig aus der Tatsache hergeleitet werden, dass die bisherige Niederlassung für lange Dauer, insbesondere mit dem Ziel der Auswanderung, verlassen und ein neuer Wohnsitz begründet wird (OVG NW v. 30.8.2012, 11 A 2558/11).

Die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung außerhalb des Wohnsitzes der Eltern lässt regelmäßig nicht auf die Begründung eines eigenständigen Aufenthalts am Niederlassungsort schließen, wenn nicht die räumlichen und persönlichen Beziehungen zum bisherigen Ort des ständigen Aufenthalts weitgehend gelöst oder gar völlig abgebrochen werden (BVerwG v. 09.11.1967; OVG NW v. 30.08.2012, 11 A 2558/11; OVG NW v. 14.06.2012, 11 A 2169/10).


может у вас недвижимость есть в России? сколько раз в году вы там бываете?

 

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