Есть Aufnahmebescheid, что дальше?
Was ist mit Personen, die bereits einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben, ohne dass zuvor ein Sprachtest durchgeführt wurde?
Dieser Personenkreis ist grundsätzlich verpflichtet, persönlich zur Visaerteilung bei der deutschen Auslandsvertretung zu erscheinen. Bei der Vorsprache werden dann auch die deutschen Sprachkenntnisse überprüft.
Es besteht jedoch zudem die Möglichkeit, vor der Visabeantragung einen Sprachtest in einer Auslandsvertretung abzulegen. Es liegt in Ihrem Interesse, wenn Sie den Sprachtest zum frühestmöglichen Zeitpunkt und vor Abschluss Ihrer Ausreisevorbereitungen durchführen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Vor der Durchführung des Sprachtests ist eine Terminvereinbarung an der jeweiligen Auslandsvertretung erforderlich. Durch eine freiwillige Vorsprache vor der Visaerteilung kann vermieden werden, dass erst nach der Einreise festgestellt wird, dass die Deutschkenntnisse für den Erwerb des Spätaussiedleraufnahmestatus nicht ausreichen, und die Beteiligten möglicherweise wieder in ihr Herkunftsgebiet zurückgeschickt werden.
Это с сайта БФА .http://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BVA/...