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Нужен ли А1 ?

21.05.16 14:36
Re: Нужен ли А1 ?
 
  Eleniya2012 постоялец
Eleniya2012
in Antwort Eleniya2012 21.05.16 14:34

Die Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlerbewerbers, die nicht in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden können, erfolgt nach den geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Auch der ausländische Ehegatte eines Deutschen kann grundsätzlich nur nach Deutschland kommen, wenn er deutsche Sprachkenntnisse besitzt. Im Falle einer Einreise nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ist für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland die örtliche Ausländerbehörde zuständig. Die nach dem Aufenthaltsrecht einreisenden Familienangehörigen werden nicht Deutsche nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Für sie kann die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung bestehen.

 

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