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Eleniya2012 постоялец
in Antwort Eleniya2012 21.05.16 14:32
Abkömmlinge, die bei der Einreise noch nicht volljährig sind, müssen keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Die auf der Grundlage der Minderjährigkeit erfolgte Einbeziehung von Jugendlichen ohne Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache wird jedoch unwirksam, sofern die Aussiedlung nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt.
