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Нужен ли А1 ?

21.05.16 14:32
Re: Нужен ли А1 ?
 
  Eleniya2012 постоялец
Eleniya2012
in Antwort Eleniya2012 21.05.16 14:25

Ehegatten und Abkömmlinge des künftigen Spätaussiedlers („Bezugsperson“), können auf ausdrücklichen Antrag des Spätaussiedlers in den Aufnahmebescheid einbezogen werden. Sie müssen weiter Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Grundkenntnisse der deutschen Sprache liegen dann vor, wenn die Kompetenzstufe A1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“ des Europarates erreicht wird. Dies setzt voraus, dass die deutsche Sprache in ihren Grundzügen in Wort und Schrift so beherrscht wird, dass vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen, verstanden und verwendet werden. Sie können durch Vorlage des Zertifikats „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Nähere Informationen über die Deutschprüfung „Start Deutsch 1“ erhalten Sie bei den Goethe-Instituten im In- und Ausland oder im Internet unter www.goethe.de. Dort erfahren Sie, an welchen Orten Prüfungen stattfinden und welche Prüfungsgebühr verlangt wird.

 

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