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Новости от BVA за нотариальное подтверждение печати переводчика не надо платить.

19.05.16 15:12
Новости от BVA за нотариальное подтверждение печати переводчика не надо платить.
 
sergeifregat завсегдатай
sergeifregat
Последний раз изменено 19.05.16 15:15 (sergeifregat)

Во вторник написал в бфа , вообщем ответ стопудово нотариальное подтверждение печати и подписи переводчика не нужно делать , выкладываю всю переписку для экономии времени для тех кто плохо понимает немецкий см. пункт 4 . Всем удачи .


1 Sehr geehrter Herr Bauer


Ich muss die Qualität der Übersetzung des Textes der Dokumente von der Siegel vom gemachten professionellen Übersetzer ( Bekräftigung ) versichern ? ( Einer Siegele von ihm wird genug ) ?

oder zusätzlich ist mir noch notwendig die notarielle Versicherung ( Bekräftigung ) zu seiner Siegele auf der Übersetzung - ( Des professionellen Übersetzers )

vom hiesige Notar versiegeln (beglaubigen) ?


2 Sehr geehrter Herr Smidt,


es werden immer 2 Dokumente benötigt. Eine notariell beglaubigte Kopie des Original-Dokuments (mit dem Stempel des Notars) und eine deutsche Übersetzung von einem Übersetzer. In der Regel werden Übersetzungen von dem Übersetzer auch mit einem Stempel versehen, ja.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


3 Sehr geerte Herr Bauer




Entschuldigung , Ich habe Sie richtig verstanden dass mir noch ein Stempel des Notars nicht versiegeln zu Sigele des professionellen Übersetzers .Das heißt ist die Stempel vom profissionele Übersetzer es gibt die Bestätigung der Übersetzung ?


4 Sehr geehrter Herr Schmidt,


Unterschrift u. Siegel des Übersetzers müssen nicht notariell beglaubigt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag


gez.


Wurzel


Bundesverwaltungsamt

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Von: Сергей Шмидт [mailto:fregatonline15@mail.ru]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2016 07:54
An: Spätaussiedler (S II 1)
Betreff: Einwanderung

 

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