Login
Наш переезд.
3163 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
Eleniya2012 постоялец
in Antwort hartung.65 14.05.16 20:47
Das Bundesverwaltungsamt ist neben den Standesämtern seit dem 01.01.1993 für die Namensführung von Spätaussiedlern zuständig. Die Namenserklärungen können ausschließlich im Rahmen der Verteilungsverfahren abgegeben werden.
Dies bedeutet, dass nach der Verteilung in ein Bundesland eine Erklärung zur Namensführung nicht mehr beim Bundesverwaltungsamt, sondern ausschließlich bei den zuständigen Standesbeamten erfolgen kann.
можно было сразу при прибытии во Фридланд менять