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Енотов местный житель
в ответ Енотов 07.04.16 13:04
Цена протезирования - отделъная "песня" :
Pruff:
§ 28, Abs. 2, Satz 9 SGB V kennt aber noch andere Ausnahmefälle, bei den die Kosten sowohl der prothetischen als auch der Implantatversorgung von der Krankenkasse im Rahmen einer "medizinischen Gesamtbehandlung" zu tragen sind:
"Das Gleiche gilt für implantologische Leistungen, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."
Eigenanteil (mit Implantaten)*): 0, 20, 30 % Bonus siehe Vorbemerkungen, angenommen werden 2.200 € für die beiden Implantate (Edelmetall, nach GOZ 2,3-fach) (Edelmetall, nach GOZ 3,5-fach) |
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