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Лишение немецкого гражданства

03.03.05 12:16
Re: Лишение немецкого гражданства
 
Dresdner Veteran
Dresdner
in Antwort Пух 02.03.05 18:50
1. Сына то лишить гражданства все равно нельзя
это спорный вопрос...
§ 4 Abs. 3 BVFG в редакции от 2.06.1993 года (которая полагаю действовала и в 1996 году) гласил:
(3) Der Spätaussiedler ist Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Sein nichtdeutscher Ehegatte, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete mindestens drei Jahre bestanden hat, und seine Abkömmlinge erwerben diese Rechtsstellung mit der Aufnahme im Geltungsbereich des Gesetzes. Sie sind auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101) geändert worden ist, einzubürgern.
а § 27 Abs. 1 BVFG звучал так:
Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Verlassen dieser Gebiete die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen. Der Ehegatte und die Abkömmlinge von Personen im Sinne des Satzes 1 sind auf Antrag in den Aufnahmebescheid einzubeziehen. Wird die Ehe aufgelöst, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben, verliert der Aufnahmebescheid insoweit seine Wirkung. Der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gilt als fortbestehend, wenn ein Antrag nach Absatz 2 abgelehnt wurde und der Antragsteller für den Folgeantrag nach Satz 1 erneut Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten begründet hat.
из чего в принципе можно заключить, что Aufnahmebescheid в случае развода теряет силу не только для супруга, но и для (совместных) потомков... что к сожалению подтверждается мнением BVA:
Wird die Ehe aufgelöst, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben, oder verstirbt der Spätaussiedler vor der Ausreise, verliert der Aufnahmebescheid insoweit seine Wirkung mit der Folge, daß eine Einreise und Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland des Ehegatten und/oder Abkömmlinge nicht mehr möglich ist.
http://www.euro.ubbcluj.ro/~torok/page3.htm
(мне это мнение впроцем представляется спорным).
 

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