Deutsch

Лишат ли гражданства

04.11.15 08:03
Re: Лишат ли гражданства
 
Nichja коренной житель
Nichja
в ответ Dresdner 02.11.15 22:28
В ответ на:

что еще за "кривые основания"?

А вот это разве не основания?
В ответ на:

1.6
Ständige Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Gesetzes innerhalb von sechs Monaten
Ständiger Aufenthalt wird nur begründet, wenn der Wille zum dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten will, begründet keinen ständigen Aufenthalt.
Lässt sich der Spätaussiedler und der in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatte oder Abkömmling gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens registrieren und auf ein Bundesland verteilen, so ist dies Indiz für den Willen zum dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Dagegen indiziert eine alsbaldige Rückkehr oder Weiterreise in ein Drittland den Willen, entgegen Sinn und Zweck des Verteilungsverfahrens nur vorübergehend Wohnsitz im Bundesgebiet nehmen zu wollen. In diesen Fällen ist die Rücknahme der Verteilentscheidung und der Bescheinigung nach § 15 (vgl. zu § 15 Absatz 4, Nummer 5.1) zu prüfen.

Но, насколько я понимаю, BVA этим еще ни разу не воспользовалось и ни одного "возвращенца" справки по 15 параграфу не лишило.
 

Перейти на