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in Antwort Dresdner 26.09.15 08:17
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Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 Abs. 2 BVFG,
wer von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit abstammt und
sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und
im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Тогда это что не закон?Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 Abs. 2 BVFG,
wer von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit abstammt und
sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und
im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Пересмотр 25 марта 2014, номер 06.08.2014, 10 февраля запрос доков , на ШТ 05.08.16. ШТ 21 октября РФ 18.01.17 АБ в Германии с 21.09.2017