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A1 для EB - якобы можно с собой
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в ответ r_sveta67 23.06.15 13:19
В ответ на:
Можно просто подождать, а не предполагать
Можно просто подождать, а не предполагать
Вы вот это читали?
Одних вписывают в АБ, других - в приложение к АБ
www.kiew.diplo.de/contentblob/4021662/Daten/3609872/pdf_Merkblatt_Einreis...
В ответ на:
Einbeziehung in den Aufnahmebescheid
Personen, die als Spätaussiedler Aufnahme in Deutschland finden wollen, können die Einbeziehung
ihres Ehegatten und/oder ihrer Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder) in den Aufnahmebescheid
beantragen. Der Einbeziehungsantrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufnahme nach dem
Bundesvertriebenengesetz gestellt werden oder auch später und sogar noch nach Erhalt des
Aufnahmebescheides. Eine Einbeziehung kann auch noch nachträglich nach Ausreise der
Bezugsperson erfolgen, solange der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehält.
Bei Ehegatten muss die Ehe mit dem künftigen Spätaussiedler seit mindestens drei Jahren bestehen.
Es dürfen nur Personen einbezogen werden, die Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf der
Kompetenzstufe A1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen,
lehren und beurteilen“ des Europarates nachweisen.
2.
Visum zur gemeinsamen Einreise
Außerdem können folgende Familienangehörige zum Zwecke der gemeinsamen Einreise mit dem künftigen Spätaussiedler in eine Anlage zum Aufnahmebescheid eingetragen werden
Einfache Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, wenn der Ehegatte zugleich zur Ausübung der Personensorge für ein minderjähriges lediges Kind einreisen will, das als Spätaussiedler
oder einbezogener Abkömmling nach Deutschland mit einreist und durch Aufnahme Deutscher wird
Einbeziehung in den Aufnahmebescheid
Personen, die als Spätaussiedler Aufnahme in Deutschland finden wollen, können die Einbeziehung
ihres Ehegatten und/oder ihrer Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder) in den Aufnahmebescheid
beantragen. Der Einbeziehungsantrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufnahme nach dem
Bundesvertriebenengesetz gestellt werden oder auch später und sogar noch nach Erhalt des
Aufnahmebescheides. Eine Einbeziehung kann auch noch nachträglich nach Ausreise der
Bezugsperson erfolgen, solange der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehält.
Bei Ehegatten muss die Ehe mit dem künftigen Spätaussiedler seit mindestens drei Jahren bestehen.
Es dürfen nur Personen einbezogen werden, die Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf der
Kompetenzstufe A1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen,
lehren und beurteilen“ des Europarates nachweisen.
2.
Visum zur gemeinsamen Einreise
Außerdem können folgende Familienangehörige zum Zwecke der gemeinsamen Einreise mit dem künftigen Spätaussiedler in eine Anlage zum Aufnahmebescheid eingetragen werden
Einfache Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, wenn der Ehegatte zugleich zur Ausübung der Personensorge für ein minderjähriges lediges Kind einreisen will, das als Spätaussiedler
oder einbezogener Abkömmling nach Deutschland mit einreist und durch Aufnahme Deutscher wird
А теперь подумайте, куда вас могли вписать?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten