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киев шпрахтест 2015

03.03.15 17:08
Re: киев шпрахтест 2015
 
Инга 23 прохожий
сегодня получила zum Sachstand Ihres Verfahrens teile ich Ihnen mit -Eine Aufnahme als Spetaussidler setzt die deutsche Volkszugehörigkeit voraus.Deutscher Volkszugehöriger ist ,wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und ein Bekenntnis zur deutschen Nationalität abgegeben hat .Sie haben an einer Anhörung bei der deutschen Auslandgehörigen oder in Kiew teilgenomen .Dabei wurde festgestellt ,dass Sie die deutsche Sprache nicht im erforderlichenUmfang beherrschen .Unzureichende oder fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache können nachgelernt und im Rahmen einer erneuten Vorsprache nachgewiesen werden .Eine nochmalige Einladung zur Anhörung kann grundsätzlich frühestens nach einem halben Jahr erfolgen .Ein Bekenntnis zur deutschen Nationalität (z.B.durch Eintrag der deutschen Nationalität im Inlandspass,Militärpass,GeGeburtsurkunden der Kinder, etc. )kann auch auf andere Weise z.B.durch gute Beherrschung der deutschen Sprache (zertifikat B1)abgegeben werden .Wird das Zertifikat B 1 vorgelegt keine erneute Einladung zur Anhörung bei einer deutschen Auslandsvertretung. Teilen Sie bitte dem Bundesverwaltungsamt schriftlich mit, wenn Sie zu einer erneuten Anhörung eingeladung werden wollen.
 

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