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Фридланд- отдельный этап и после него..
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Günther0601 постоялец
в ответ Dresdner 19.02.15 19:25, Последний раз изменено 20.02.15 13:51 (Günther0601)
Так гражданами пп и потомки/супруги становятся по получении Spätaussiedlerbescheinigung? И, соответственно, до этого на них не распространяются "права и привилегии" немецких граждан... а данные удостоверения наш брат получает только по прибытии в ФЗ распределения... из чего следует, что свободы передвижения у нас еще нет и мы обязаны приехать туда, куда определяет Фридланд... извините, просто пытаюсь разобраться...
Mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Spätaussiedlerbescheinigung) erwerben sowohl die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als auch deren nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete mindestens drei Jahre bestanden hat, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein besonderer Einbürgerungsantrag, wie er früher vorgesehen war, ist hierfür nicht mehr erforderlich. Für Ihre Eingliederung in der Bundesrepublik Deutschland ist es deshalb besonders wichtig, diese Bescheinigung zu beantragen, um möglichst bald Gewissheit zu erhalten, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Spätaussiedlerbescheinigung) erwerben sowohl die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als auch deren nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete mindestens drei Jahre bestanden hat, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein besonderer Einbürgerungsantrag, wie er früher vorgesehen war, ist hierfür nicht mehr erforderlich. Für Ihre Eingliederung in der Bundesrepublik Deutschland ist es deshalb besonders wichtig, diese Bescheinigung zu beantragen, um möglichst bald Gewissheit zu erhalten, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.