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in Antwort naztania 21.01.15 12:05
незнаю как прикрепить файл, поэтому скину открытым текстом. конечно все зависит от Амта , земли, можно просто в инет задать и закон отпечатать для себя или не сведущих Беамтов
закон и примерно по "мебельно" сколько на что выделяют, а в конце Muster-Brief
§ 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
(2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für 1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.
(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.
(6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten!
Diese Liste ist als Orientierungshilfe gedacht:
Mit Einführung des SGB II wird die Regelleistung für laufende und einmalige Bedarfe mit monatlichen Pauschalen abgedeckt . Neben den Pauschalen sind ergänzende Leistungen auf Antrag für einmalige Bedarfe nach nur noch in drei Fällen zulässig:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen nach können Hilfeempfängern nach dem SGB XII nicht gewährt werden.
Zur Höhe der Leistungen bei Erstausstattungen im Sinne der Nr. 1 gelten die folgenden Vorgaben:
-- Vorgaben
--Wohnungseinrichtungspauschalen allgemein
Bei Neubezug aus öffentlichen Unterkünften und Untermietverhältnissen ohne eigenen Hausstand sowie bei erstmaligem Bezug einer Wohnung können folgende Leistungen für die Erstausstattung gewährt werden.
Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €
Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €
Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Aus den Wohnungseinrichtungspauschalen ist die gesamte Einrichtung einschließlich der Elektrogeräte (insbesondere Lampe, Toaster, Bügeleisen) zu tragen. Für die Bewilligung großer Elektrogeräte wird auf die besonderen Regelungen hingewiesen.
Im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung können für Kinder im Krabbelalter (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) zusätzlich auch die Kosten eines Teppichbodens im Kinderzimmer (2,50 € pro Quadtratmeter) bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit Auslegeware ausgestattet ist.
Sofern aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen die Notwendigkeit eines besonderen Bodenbelags
gegeben ist, können die erforderlichen Mittel bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit Auslegeware ausgestattet ist. Hierfür gilt ein Preis von 7,-- € pro Quadratmeter. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens durch das bezirkliche Gesundheits- und Umweltamt.
Grundsätzlich ist die Leistung bei bestehendem Bedarf in Höhe der Pauschale zu gewähren. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Notwendigkeit der Leistung in voller Höhe nicht gegeben ist, sind entsprechende Abzüge von der Pauschale vorzunehmen. Hierzu geben die nachfolgenden Übersichten Anhaltspunkte für eventuelle Bedarfstatbestände:
1 - Personen – Haushalt (Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwerte
Richtwert pro Zimmer
Hausratgrundausstattung
190,-- EURO
190,-- EURO
Wohnzimmer
Couchtisch
22,-- EURO
Couch / od. 2 Sessel
65,-- EURO
Schrank
70,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 167,-- EURO
Schlafzimmer
Bettrahmen
58,-- Euro
Lattenrahmen
13,-- Euro
Federkernmatratze
45,-- Euro
gesamt: 116,-- EURO
Kopfkissen
8,-- EURO
Einziehdecke
16,-- EURO
Bettwäsche (2 x)
32,-- EURO
Kleiderschrank
41,-- EURO
Nachtschrank
5,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 228,-- EURO
Flur
Lampe
10,-- EURO
Spiegel
7,-- EURO
gesamt: 17,-- EURO
Bad
Badezimmerablage incl. Spiegel
11,-- EURO
Badezimmerschrank
11,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 32,-- EURO
Küche
1 Hänge- +
1 Unterschrank
20,-- EURO
30,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
2 Stühle
20,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 100,-- EURO
Gardinen
75,-- EURO
75,-- EURO
Gesamtsumme:
809,-- EURO
2 - Personen – Haushalt (2 volljährige Personen, Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwert
Richtwert pro Zimmer
Hausratgrundausstattung
Haushaltsvorstand
190,-- EURO
190,-- EURO
Haushaltsangehöriger
16,-- EURO
16,-- EURO
Wohnzimmer
Couchtisch
22,-- EURO
Couchgarnitur (3er, 2er, 1er)
115,-- EURO
Schrank
70,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 217,-- EURO
Schlafzimmer
Doppelbettrahmen
99,-- Euro
2 x Lattenrahmen
26,-- Euro
2 x Federkernmatratze
90,-- Euro
gesamt: 215,-- EURO
Kopfkissen (2 x)
16,-- EURO
Einziehdecke (2 x)
32,-- EURO
Bettwäsche (4 x)
64,-- EURO
Kleiderschrank (2 Personen)
82,-- EURO
2 Nachtschränke
10,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 429,-- EURO
Flur
Lampe
10,-- EURO
Spiegel
7,-- EURO
gesamt: 17,-- EURO
Bad
Badezimmerablage incl. Spiegel
11,-- EURO
Badezimmerschrank
11,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 32,-- EURO
Küche
1 Hänge- +
1 Unterschrank
20,-- EURO
30,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
3 Küchenstühle
30,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 110,-- EURO
Gardinen
75,-- EURO
Gesamt:
1.086,-- EURO
Zusätzlich pro Kind- gilt nicht für Neugeborene (Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwert
pro Kind
Hausratgrundausstattung
16,-- EURO
16,-- EURO
Bettrahmen
Lattenrahmen
Federkernmatratze
(inkl. 3 x Bettwäsche)
103,-- EURO
Kopfkissen
8,-- EURO
Einziehdecke
16,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
Stuhl
10,-- EURO
Regal/Schrank
41,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
208,-- EURO
Gesamtsumme:
224,-- EURO
--Besonderheiten
bei Umwandlungsprojekten im Rahmen der Ambulantisierung
Wird von einem Leistungsberechtigten, der bislang stationär untergebracht war, im Rahmen der Ambulantisierung erstmals ein Mietvertrag abgeschlossen, handelt es sich um den erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung. In diesen Fällen kann auch bei Untermietverhältnissen ein Anspruch auf Wohnungserstausstattung bestehen. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Erstausstattung gegeben, kann eine Pauschale in Höhe von bis zu 809 Euro gewährt werden.
Will der Leistungsberechtigte Mobiliar übernehmen, dass ihm bislang im Rahmen der stationären Unterbringung zur Verfügung gestanden hat, können die Möbel als Erstausstattung dann anerkannt werden, wenn sich die Kosten im Rahmen der Wohnungseinrichtungspauschalen halten und dem Wert des Mobiliars entsprechen. Ein entsprechender Kaufvertrag ist vorzulegen. Eine Anweisung des Kaufpreises unmittelbar an den Verkäufer kann allerdings nur dann erfolgen, wenn sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden erklärt.
Wenn es sich bei dem bereitgestellten Mobiliar um eine komplette Wohnungseinrichtung handelt und der Kaufpreis unter dem max. Pauschalbetrag von 809 Euro liegt, so besteht der Leistungsanspruch auch nur in der Höhe des Kaufpreises. Die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Pauschalbetrag ergänzend für weitere Bedarfe zu gewähren, besteht nicht.
--Große Haushaltsgeräte
Leistungen für die Erstausstattung mit großen Haushaltsgeräten - Herd, Kühlschrank - können ergänzend nur gewährt werden, wenn sie laut Mietvertrag nicht Bestandteil des Mietobjektes sind.
Waschmaschinen können nur gewährt werden, wenn seitens des Vermieters keine Gemeinschaftswascheinrichtung gestellt wird oder deren Nutzung aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Alleinstehende haben einen Anspruch nur bei einem Hilfebezug von mindestens 6 Monaten.
Elektrogeräte (soweit nicht Bestandteil der Wohnung)
Betrag in Euro
E-Herd Standgerät
195,--
E-Herd Einbaugerät
285,--
Gasherd
255,--
Kühlschrank Einbaugerät
259,--
Kühlschrank Standgerät
154,--
Waschmaschine
256,--
Zusätzlich sind die Anschlusskosten der bewilligten Geräte zu übernehmen.
--Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen der Geräte sind aus dem Regelsatz zu tragen, weil Leistungen für einmalige Bedarfe grundsätzlich nur für Erstausstattungen gewährt werden.
Vornam,e Name Stadt, Datum
Strasse Hausnummer
Postleitzahl Stadt
Telefon
Jobzentrum Stadt
Strasse Hausnummer
Postleitzahl Stadt
Antrag auf Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Erstausstattung für meine Wohnungseinrichtung.
Wohnzimmer: Couchtisch
Couch
Wohnschrank
Lampe
Gardinen
Teppich
Stangengardinen
Schlafzimmer: Bettrahmen
Lattenrahmen
Federkernmatratze
Kopfkissen
Einziehdecke
Bettwäsche (2 x)
Kleiderschrank
Nachtschrank
Lampe
Gardinen
Stangengardinen
Flur: Lampe
Spiegel
Garderobe
Bad: Badezimmerablage incl. Spiegel
Badezimmerschrank
Lampe
Stangengardinen
Küche: Hänge- + Unterschrank
Tisch
Stühle
Lampe
Gardinen
Stangengardinen
Große Haushaltsgeräte: E-Herd mit Backofen
Kühlschrank
Waschmaschine
Auszug
Wenn sie möchten prüfen meine Wohnung , bitte rufen sie mich an, weil es kann sein dass ich werde in unterwegs bei Arbeitssuche.
Vorname Name
закон и примерно по "мебельно" сколько на что выделяют, а в конце Muster-Brief
§ 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
(2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für 1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.
(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.
(6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten!
Diese Liste ist als Orientierungshilfe gedacht:
Mit Einführung des SGB II wird die Regelleistung für laufende und einmalige Bedarfe mit monatlichen Pauschalen abgedeckt . Neben den Pauschalen sind ergänzende Leistungen auf Antrag für einmalige Bedarfe nach nur noch in drei Fällen zulässig:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen nach können Hilfeempfängern nach dem SGB XII nicht gewährt werden.
Zur Höhe der Leistungen bei Erstausstattungen im Sinne der Nr. 1 gelten die folgenden Vorgaben:
-- Vorgaben
--Wohnungseinrichtungspauschalen allgemein
Bei Neubezug aus öffentlichen Unterkünften und Untermietverhältnissen ohne eigenen Hausstand sowie bei erstmaligem Bezug einer Wohnung können folgende Leistungen für die Erstausstattung gewährt werden.
Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €
Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €
Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Aus den Wohnungseinrichtungspauschalen ist die gesamte Einrichtung einschließlich der Elektrogeräte (insbesondere Lampe, Toaster, Bügeleisen) zu tragen. Für die Bewilligung großer Elektrogeräte wird auf die besonderen Regelungen hingewiesen.
Im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung können für Kinder im Krabbelalter (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) zusätzlich auch die Kosten eines Teppichbodens im Kinderzimmer (2,50 € pro Quadtratmeter) bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit Auslegeware ausgestattet ist.
Sofern aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen die Notwendigkeit eines besonderen Bodenbelags
gegeben ist, können die erforderlichen Mittel bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit Auslegeware ausgestattet ist. Hierfür gilt ein Preis von 7,-- € pro Quadratmeter. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens durch das bezirkliche Gesundheits- und Umweltamt.
Grundsätzlich ist die Leistung bei bestehendem Bedarf in Höhe der Pauschale zu gewähren. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Notwendigkeit der Leistung in voller Höhe nicht gegeben ist, sind entsprechende Abzüge von der Pauschale vorzunehmen. Hierzu geben die nachfolgenden Übersichten Anhaltspunkte für eventuelle Bedarfstatbestände:
1 - Personen – Haushalt (Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwerte
Richtwert pro Zimmer
Hausratgrundausstattung
190,-- EURO
190,-- EURO
Wohnzimmer
Couchtisch
22,-- EURO
Couch / od. 2 Sessel
65,-- EURO
Schrank
70,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 167,-- EURO
Schlafzimmer
Bettrahmen
58,-- Euro
Lattenrahmen
13,-- Euro
Federkernmatratze
45,-- Euro
gesamt: 116,-- EURO
Kopfkissen
8,-- EURO
Einziehdecke
16,-- EURO
Bettwäsche (2 x)
32,-- EURO
Kleiderschrank
41,-- EURO
Nachtschrank
5,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 228,-- EURO
Flur
Lampe
10,-- EURO
Spiegel
7,-- EURO
gesamt: 17,-- EURO
Bad
Badezimmerablage incl. Spiegel
11,-- EURO
Badezimmerschrank
11,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 32,-- EURO
Küche
1 Hänge- +
1 Unterschrank
20,-- EURO
30,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
2 Stühle
20,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 100,-- EURO
Gardinen
75,-- EURO
75,-- EURO
Gesamtsumme:
809,-- EURO
2 - Personen – Haushalt (2 volljährige Personen, Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwert
Richtwert pro Zimmer
Hausratgrundausstattung
Haushaltsvorstand
190,-- EURO
190,-- EURO
Haushaltsangehöriger
16,-- EURO
16,-- EURO
Wohnzimmer
Couchtisch
22,-- EURO
Couchgarnitur (3er, 2er, 1er)
115,-- EURO
Schrank
70,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 217,-- EURO
Schlafzimmer
Doppelbettrahmen
99,-- Euro
2 x Lattenrahmen
26,-- Euro
2 x Federkernmatratze
90,-- Euro
gesamt: 215,-- EURO
Kopfkissen (2 x)
16,-- EURO
Einziehdecke (2 x)
32,-- EURO
Bettwäsche (4 x)
64,-- EURO
Kleiderschrank (2 Personen)
82,-- EURO
2 Nachtschränke
10,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 429,-- EURO
Flur
Lampe
10,-- EURO
Spiegel
7,-- EURO
gesamt: 17,-- EURO
Bad
Badezimmerablage incl. Spiegel
11,-- EURO
Badezimmerschrank
11,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 32,-- EURO
Küche
1 Hänge- +
1 Unterschrank
20,-- EURO
30,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
3 Küchenstühle
30,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
gesamt: 110,-- EURO
Gardinen
75,-- EURO
Gesamt:
1.086,-- EURO
Zusätzlich pro Kind- gilt nicht für Neugeborene (Anhaltspunkte für Absetzungen von der Pauschale)
Gegenstände/Ausstattung
Einzelposition
Gesamtleistung
Richtwert
pro Kind
Hausratgrundausstattung
16,-- EURO
16,-- EURO
Bettrahmen
Lattenrahmen
Federkernmatratze
(inkl. 3 x Bettwäsche)
103,-- EURO
Kopfkissen
8,-- EURO
Einziehdecke
16,-- EURO
Tisch
20,-- EURO
Stuhl
10,-- EURO
Regal/Schrank
41,-- EURO
Lampe
10,-- EURO
208,-- EURO
Gesamtsumme:
224,-- EURO
--Besonderheiten
bei Umwandlungsprojekten im Rahmen der Ambulantisierung
Wird von einem Leistungsberechtigten, der bislang stationär untergebracht war, im Rahmen der Ambulantisierung erstmals ein Mietvertrag abgeschlossen, handelt es sich um den erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung. In diesen Fällen kann auch bei Untermietverhältnissen ein Anspruch auf Wohnungserstausstattung bestehen. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Erstausstattung gegeben, kann eine Pauschale in Höhe von bis zu 809 Euro gewährt werden.
Will der Leistungsberechtigte Mobiliar übernehmen, dass ihm bislang im Rahmen der stationären Unterbringung zur Verfügung gestanden hat, können die Möbel als Erstausstattung dann anerkannt werden, wenn sich die Kosten im Rahmen der Wohnungseinrichtungspauschalen halten und dem Wert des Mobiliars entsprechen. Ein entsprechender Kaufvertrag ist vorzulegen. Eine Anweisung des Kaufpreises unmittelbar an den Verkäufer kann allerdings nur dann erfolgen, wenn sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden erklärt.
Wenn es sich bei dem bereitgestellten Mobiliar um eine komplette Wohnungseinrichtung handelt und der Kaufpreis unter dem max. Pauschalbetrag von 809 Euro liegt, so besteht der Leistungsanspruch auch nur in der Höhe des Kaufpreises. Die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Pauschalbetrag ergänzend für weitere Bedarfe zu gewähren, besteht nicht.
--Große Haushaltsgeräte
Leistungen für die Erstausstattung mit großen Haushaltsgeräten - Herd, Kühlschrank - können ergänzend nur gewährt werden, wenn sie laut Mietvertrag nicht Bestandteil des Mietobjektes sind.
Waschmaschinen können nur gewährt werden, wenn seitens des Vermieters keine Gemeinschaftswascheinrichtung gestellt wird oder deren Nutzung aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Alleinstehende haben einen Anspruch nur bei einem Hilfebezug von mindestens 6 Monaten.
Elektrogeräte (soweit nicht Bestandteil der Wohnung)
Betrag in Euro
E-Herd Standgerät
195,--
E-Herd Einbaugerät
285,--
Gasherd
255,--
Kühlschrank Einbaugerät
259,--
Kühlschrank Standgerät
154,--
Waschmaschine
256,--
Zusätzlich sind die Anschlusskosten der bewilligten Geräte zu übernehmen.
--Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen der Geräte sind aus dem Regelsatz zu tragen, weil Leistungen für einmalige Bedarfe grundsätzlich nur für Erstausstattungen gewährt werden.
Vornam,e Name Stadt, Datum
Strasse Hausnummer
Postleitzahl Stadt
Telefon
Jobzentrum Stadt
Strasse Hausnummer
Postleitzahl Stadt
Antrag auf Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Erstausstattung für meine Wohnungseinrichtung.
Wohnzimmer: Couchtisch
Couch
Wohnschrank
Lampe
Gardinen
Teppich
Stangengardinen
Schlafzimmer: Bettrahmen
Lattenrahmen
Federkernmatratze
Kopfkissen
Einziehdecke
Bettwäsche (2 x)
Kleiderschrank
Nachtschrank
Lampe
Gardinen
Stangengardinen
Flur: Lampe
Spiegel
Garderobe
Bad: Badezimmerablage incl. Spiegel
Badezimmerschrank
Lampe
Stangengardinen
Küche: Hänge- + Unterschrank
Tisch
Stühle
Lampe
Gardinen
Stangengardinen
Große Haushaltsgeräte: E-Herd mit Backofen
Kühlschrank
Waschmaschine
Auszug
Wenn sie möchten prüfen meine Wohnung , bitte rufen sie mich an, weil es kann sein dass ich werde in unterwegs bei Arbeitssuche.
Vorname Name