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in Antwort Anna Mil 17.01.15 16:07
В ответ на:
Die Einbeziehung wird unwirksam, wenn die Ehe aufgelöst wird, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben oder die Bezugsperson verstirbt, bevor die einbezogenen Personen in Deutschland Aufnahme gefunden haben. Eine Einreise der einbezogenen Personen auf der Grundlage des Einbeziehungsbescheides ist dann nicht mehr möglich.
Die Einbeziehung wird unwirksam, wenn die Ehe aufgelöst wird, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben oder die Bezugsperson verstirbt, bevor die einbezogenen Personen in Deutschland Aufnahme gefunden haben. Eine Einreise der einbezogenen Personen auf der Grundlage des Einbeziehungsbescheides ist dann nicht mehr möglich.
Поздним переселенцам разрешается вписать в бешайд только своих супругов и потомков.
Седьмыми параграфами, естественно
Больше никого.
Ваша мама, если бы была замужем за вашим папой, могла быть вписана в приложение к АБ бабушки - туда вписываются "все прочие" члены семьи, которых нельзя вписать 7 параграфами.
Это так назывпмые восьмые параграфы.
Ваша мама шла бы как "супруга потомка".
Как и ваш муж, кстати.
Но после оазвода она перестала быть супругой потомка.
В ответ на:
Abschnitt IV
Hier müssen folgende Personen eingetragen werden, wenn die Bezugsperson gemeinsam mit diesen aussiedeln möchte (Schreibweise lt. Pass):
1. der Ehegatte, dessen Ehe mit dem Spätaussiedlerbewerber erst kürzlich geschlossen wurde (die Einbeziehung ist erst möglich, wenn die Ehe mit dem Spätaussiedlerbewerber drei Jahre besteht),
2. der minderjährige ledige Abkömmling des Ehegatten des Spätaussiedlerbewerbers, der nicht gleichzeitig dessen Abkömmling ist,
3. der Ehegatte eines einzubeziehenden Abkömmlings,
4. der minderjährige ledige Abkömmling des Ehegatten des einzubeziehenden Abkömmlings, der nicht
gleichzeitig Abkömmling des Abkömmlings ist,
Abschnitt IV
Hier müssen folgende Personen eingetragen werden, wenn die Bezugsperson gemeinsam mit diesen aussiedeln möchte (Schreibweise lt. Pass):
1. der Ehegatte, dessen Ehe mit dem Spätaussiedlerbewerber erst kürzlich geschlossen wurde (die Einbeziehung ist erst möglich, wenn die Ehe mit dem Spätaussiedlerbewerber drei Jahre besteht),
2. der minderjährige ledige Abkömmling des Ehegatten des Spätaussiedlerbewerbers, der nicht gleichzeitig dessen Abkömmling ist,
3. der Ehegatte eines einzubeziehenden Abkömmlings,
4. der minderjährige ledige Abkömmling des Ehegatten des einzubeziehenden Abkömmlings, der nicht
gleichzeitig Abkömmling des Abkömmlings ist,