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Маме Einbeziehungsbescheid, сыну отказ
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в ответ Mata_Hari 01.12.14 11:52
А вот и ответ:
Guten Tag Frau ...,
die Erlaubnis zur Einreise nach § 8 BVFG darf nur Personen erteilt werden, die unter den § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz fallen. Dies sind
1. der ausländische Ehegatten eines Deutschen,
2. das minderjährige ledige Kind eines Deutschen (hierzu gehören auch Stiefkinder),
3. der Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge.
Herr ... erfüllt bedauerlicherweise keine dieser Voraussetzungen. Es bleibt nur die Möglichkeit, das die Mutter versucht, einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedlerin zu erhalten, In diesen könnte er dann einbezogen werden. Reist die Mutter mit dem jetzt erteilten Einbeziehungsbescheid ein, hat Herr ... keine Möglichkeit mehr, nach vertriebenenrechtlichen Vorschriften nach Deutschland zu kommen.
Вот же блин...
Guten Tag Frau ...,
die Erlaubnis zur Einreise nach § 8 BVFG darf nur Personen erteilt werden, die unter den § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz fallen. Dies sind
1. der ausländische Ehegatten eines Deutschen,
2. das minderjährige ledige Kind eines Deutschen (hierzu gehören auch Stiefkinder),
3. der Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge.
Herr ... erfüllt bedauerlicherweise keine dieser Voraussetzungen. Es bleibt nur die Möglichkeit, das die Mutter versucht, einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedlerin zu erhalten, In diesen könnte er dann einbezogen werden. Reist die Mutter mit dem jetzt erteilten Einbeziehungsbescheid ein, hat Herr ... keine Möglichkeit mehr, nach vertriebenenrechtlichen Vorschriften nach Deutschland zu kommen.
Вот же блин...