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8 параграф. Что после регистриршайна?
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в ответ AlenochkaGorobec 20.11.14 19:50
вот нашла решение суда, что на приехавших по воссоединению ( в частности к немцам.. а дети от супругов в этом плане ничем не отличаются) не распространяется практика неоплаты в первые три месяца
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150437
В ответ на:
Von diesem Leistungssauschluss werden Ausländer, die als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Arbeitnehmers, eines Selbständigen oder eines auf Grund des § 2 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) Freizügigkeitsberechtigten diesem in die Bundesrepublik nachziehen, nicht erfasst.
Der Senat schließt sich den überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts an, dass die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II nach ihrem Wortlaut, ihrem Zusammenhang, ihrem Zweck sowie den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte nicht den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu seinem deutschen Ehegatten erfasst. Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die erstinstanzlichen Ausführungen.
Von diesem Leistungssauschluss werden Ausländer, die als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Arbeitnehmers, eines Selbständigen oder eines auf Grund des § 2 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) Freizügigkeitsberechtigten diesem in die Bundesrepublik nachziehen, nicht erfasst.
Der Senat schließt sich den überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts an, dass die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II nach ihrem Wortlaut, ihrem Zusammenhang, ihrem Zweck sowie den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte nicht den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu seinem deutschen Ehegatten erfasst. Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die erstinstanzlichen Ausführungen.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150437