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Вопрос по получению свидетельства ПП

24.09.14 08:41
Re: Вопрос по получению свидетельства ПП
 
SergejQ прохожий
in Antwort Olegham 23.09.14 14:29
Очевидно вы правы, риск есть большой
Хотя BVA сами нарушают свои предписания по срокам выдачи свидетельства
http://faq.germany.ru/aussiedler.db/items/102.html?op=
В ответ на:
Abschnitt 8 BVFG-VwV
Zu § 15: Bescheinigungsverfahren
1. Zu Absatz 1
1.1
Die Bescheinigung weist die Spätaussiedlereigenschaft nach. Außerdem stellt sie nachträglich fest, dass mit dem Eintreffen und der ständigen Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet von Gesetzes wegen die Eigenschaft als Statusdeutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes erworben wurde (OVG Brandenburg vom 2.7.2004 - 4 B 66/04; vgl. auch zu § 4 Absatz 3, Nummer 3.1). Die Bescheinigung ist von Amts wegen auszustellen. Das Verfahren soll anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamts eingeleitet und unverzüglich nach der Prüfung der Ausschlussgründe nach § 5 Nummer 1 Buchstabe d und e abgeschlossen werden. Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (8. BVFGÄndG ) vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1694) wurde das Verfahren beschleunigt. Nach § 29 Absatz 1a Satz 2 und 3 beträgt die Frist für die Antwort der beteiligten Sicherheitsbehörden nunmehr im Regelfall zehn Tage. Spätestens in drei Wochen soll die Überprüfung durch die jeweilige Behörde abgeschlossen sein (vgl. zu § 29 Absatz 1a, Nummer 1.1). Liegen keine Ausschlussgründe und im Übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stellt das Bundesverwaltungsamt unverzüglich nach Fristablauf die Bescheinigung aus.

 

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