Deutsch

Новый закон

08.10.02 04:42
Новый закон
 
Messer прохожий
Messer
Читал и сам новый закон, читал и статьи , где говорилось о нем, но все равно, было непонятно, коснется ли это тех, кто уже получил "вызов" или хотя бы просто прошли процедуру обработки документов и ждут уже самого вызова (сдали тест, получили письмо о его положительных результатах и об отправке документов на такую-то землю).
Мучился и решил написать в БВА, и мне ответили. Письменно переодить лень, сами мучайтесь, если хотите:

das Zuwanderungsgesetz wirkt sich im wesentlichen nicht auf die Personen auf, die vor dem 01.01.2003 einen Aufnahmebescheid oder Einbeziehungsbescheid erhalten haben. Diese Bescheide koennen weiterhin zur Ausreise genutzt werden. Auch wer als Ehegatte oder Abkoemmling in den Aufnahmebescheid eines Spaetaussiedlers einbezogen wurde, ohne deutsche Sprachkenntnisse zu besitzen, kann weiterhin ausreisen und erwirbt den Status als Ehegatte oder Abkoemmling eines Spaetaussiedlers. Aber bitte bedenken Sie, dass deutsche Sprachkenntnisse die Integration in Deutschland erheblich erleichtern. Die Personen, die vor dem 01.01.2003 einen Einbeziehungsbescheid erhalten haben, sollten in ihrem eigenen Interesse bereits im Herkunftsgebiet anfangen, die deutsche Sprache zu erlernen.
Wer zwar vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes einen Aufnahme- oder Einbeziehungsantrag gestellt hat, aber nicht mehr vor dem 01.01.2003 beschieden werden kann, kann nur dann einen Aufnahme- / Einbeziehungsbescheid erhalten, wenn die Voraussetzungen nach neuer Rechtslage erfüllt sind. Dies betrifft auch die Faelle, in denen zwar das Bundesverwaltungsamt die Zustimmung des Landes zur Erteilung des Aufnahmebescheides bereits beantragt hat, die Bearbeitung beim Land aber nicht mehr vor dem 01.01.2003 abgeschlossen werden kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass alle von den Laendern in diesem Jahr eingehenden Zustimmungen unverzueglich in Bescheide umgesetzt werden.

не знаю как вам, а мне это кое-что разъясняет
 

Перейти на