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тест для мужа

13.07.14 20:44
тест для мужа
 
rimma111 завсегдатай
rimma111
Всем привет!
Сдавала ШТ в Кишиневе 7 мая. 9 июля получила письмо-приглашение на тест для мужа с таким текстом:
Aufnahme von Deutschen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Antragsteller: V.R., geb. 01.01.1985
Für folgende Familienangehörige wird die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid begehrt:
V.A. geb. 01.01.1980 (Ehegatte) Aktenzeichen: .......... 0001
V.A. geb. 01.01.2005 (Kind) Aktenzeichen: ......... 0002
V.E. geb. 01.01.2006 (Kind) Aktenzeichen: ......... 0003
Anlage: 1 Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers
Sehr geehrte Frau V.
zum Sachstand des Aufnahmeverfahrens Ihrer Familie teile ich mit, dass Ihnen nach positivem Abschluss der Prüfung Ihres Spätaussiedleraufnahmeantrags voraussichtlich schon in wenigen Wochen der beantragte Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erteilt werden kann.
Damit Ihr Ehegatte A. V. wie beantragt in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden kann, muss er zuvor den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache erbringen.
Der Nachweis kann normalerweise durch Vorlage eines Zertifikats „Start Deutsch 1" einer Niederlassung des Goetheinstituts erfolgen. Da sich in Moldau keine Niederlassung des Goetheinstituts befindet, besteht diese Möglichkeit für Ihren Ehegatten leider nicht.
Es besteht aber die Möglichkeit, Ihren Ehemann in Ihren Aufnahmebescheid einzubeziehen, wenn bei ihm zuvor im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Botschaft in Chisinau einfache Deutschkenntnisse festgestellt werden können.
Die Anhörungen in der deutschen Botschaft werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt. Ich bitte Sie daher, nach Erhalt dieses Schreibens mit der Botschaft Chisinau telefonisch einen Termin zur Vorsprache Ihres Ehegatten zu vereinbaren.
Neben diesem Schreiben sind von Ihrem Ehegatten zum vereinbarten Anhörungstermin seine Geburtsurkunde und sein Inlandspass im Original mitzubringen.
Eventuell anfallende Reisekosten, die durch die Anreise zur deutschen Botschaft entstehen, können nicht ersetzt werden.
Vorsorglich weise ich außerdem darauf hin, dass selbst bei der Feststellung einfacher Deutschkenntnisse durch die Botschaft Chisinau die Einbeziehung Ihres Ehemannes nur unter der Bedingung erfolgen kann, dass Ihr Ehegatte nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache durch Vorlage eines Zertifikats „Start Deutsch 1" des Goetheinstituts nachholt.
Andernfalls würde der erteilte Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit verlieren und die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen könnten von Ihrem Ehemann nicht in Anspruch genommen werden.
Ohne einen Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache kann für Ihren Ehemann A.V. vorläufig nur eine Anlage zum Aufnahmebescheid seiner Ehefrau als weiterer, ausländischer Familienangehöriger eines Spätaussiedlers nach § 8 Abs. 2 BVFG zur Ausübung der Personenfürsorge für Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder A. und E. V. erteilt werden.

Diese Anlage stellt aber keinen Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid nach dem Bundesvertriebenengesetz dar. Familienangehörige des Spätaussiedlers im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG unterliegen vielmehr dem Aufenthaltsrecht. Das bedeutet, über ein Bleiberecht der in der Anlage genannten Personen entscheiden nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die in den einzelnen Bundesländern für Durchführung des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden.
Dieser Personenkreis kann ferner nach der Einreise ins Bundesgebiet keine Leistungen als Spätaussiedler nach § 4 BVFG oder als Ehegatte bzw. Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 7 Abs. 2 BVFG erhalten und auch nicht durch die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Falls Sie, Frau V., trotzdem bereits mit der Erteilung der Anlage für ihren Ehemann nach aufenthaltsrechtlichen/ausländerrechtlichen Bestimmungen zufriedengestellt sind und das Einbeziehungsverfahren für Ihren Ehemann wegen des benötigten Sprachnachweises nicht fortgeführt werden soll, bitte ich um ausdrückliche Mitteilung. Andernfalls ruht das Einbeziehungsverfahren für Ihren Ehemann solange, bis bei ihm einfache Deutschkenntnisse durch die deutsche Botschaft in Chisinau festgestellt werden.
 

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